Sagosuppe, Schweinskopfsülze, Toilettenputzen – selbst diese Wörter sind noch sinnlicher als Steuererklärung. Trotzdem muss sie gemacht werden; von Freiberuflern ganz besonders. Deshalb erfährst du jetzt, welche Steuern für Freiberufler verpflichtend sind. Und als Bonus: innovative Tools, damit du dem Finanzamt nie wieder zu viel zahlst – viel Spaß!
Bevor es losgeht, eine ehrliche Selbsteinschätzung: Bist du überhaupt ein Freiberufler oder steckst du in der Selbstständigkeit und musst eigentlich ein Gewerbe anmelden?
Steuern für Freiberufler
Bist du selbstständig, Freiberufler oder Freelancer – eins, zwei oder drei?
Ob du wirklich richtig stehst, erfährst du jetzt:
Ein Gewerbetreibender bist du, wenn:
- Du arbeitest eigenverantwortlich und nicht weisungsgebunden.
- Deine Arbeit ist darauf ausgerichtet, Gewinn zu erzielen – und das dauerhaft.
- Du nimmst am Wirtschaftsverkehr teil (beispielsweise lieferst du Waren).
Ein Freiberufler bist du, wenn:
Du zu folgenden Berufen zählst:
- Architekten, Ingenieure, Handelschemiker, Handwerker und Informatiker.
- Buchprüfer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, beratenden Volks- und Betriebswirte, Notare, Anwälte.
- Ärzte, Apotheker, Therapeuten, Heilpraktiker und Krankengymnasten.
- Journalisten, Bildberichterstatter, Autoren, Übersetzer und auch Lotsen.
- Kurz: alle künstlerischen, wissenschaftlichen, erzieherischen, schriftstellerischen und unterrichtende Berufe.
- Du betreibst zudem keinen Warenaustausch – du stellst weder etwas her, noch verkaufst du etwas.
- Die Bezahlung ist oft auf Honorarbasis.
- Meist ist ein akademischer Abschluss Voraussetzung.
Natürlich steht keine Berliner Mauer zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern – der Unterschied ist schwammig, nebelhaft und verquollen.
Beispielsweise kann ein Freiberufler auch ein gewerbliche Tätigkeit ausüben – ein Therapeut verkauft Nahrungsergänzungsmittel –, trotzdem bleibt er Freiberufler, solange er mit dem Verkauf nicht mehr verdient als mit seinem Therapeuten-Beruf.
Die letzte Entscheidung fällt die Finanzbehörde; bist du dir unsicher, frage nach.
Denn es lohnt sich, wenn deine Dienstleistungen als freiberuflich anerkannt werden:
- Du musst kein Gewerbe anmelden.
- Du bist von der Gewerbesteuer befreit.
- Keine doppelte Buchführung nötig.
Aber eins der drei Fragezeichen fehlt noch – wann bist du ein Freelancer?
Ein Freelancer bist du, wenn:
- Als Freelancer bist du entweder Freiberufler oder Gewerbetreibender.
- Du arbeitest nur projektbezogen als freier Mitarbeiter/Angestellter für ein Unternehmen.
- Beispielsweise leitest du als SEO-Marketer die Werbekampagne eines Smoothie-Produzenten.
Freelancer bezieht sich nur auf das Verhältnis zum Arbeitgeber – du bist freier Mitarbeiter.
Freiberufler hingegen üben bestimmte Tätigkeiten aus, wie oben gelistet.
Das ist der Unterschied.
Ich hoffe, der Nebel hat sich gelichtet und du siehst jetzt klarer. Denn jetzt melden wir die Steuern für Freiberufler an.
Was du tun musst, sobald du Freiberufler bist
Sobald du eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst und Geld verdienst, darfst du dich nicht drücken: Du musst sie beim Finanzamt anmelden.
Gewerbetreibende haben es hier leichter; sie marschieren ins Gewerbeamt und melden ein Gewerbe an – anschließend meldet sich das Finanzamt von selbst.
Als Freiberufler musst du dich melden, und zwar mit einem formlosen Schreiben.
Darin steht:
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Kontaktdaten
- Genaues Datum, wann die freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wurde.
- Kurze Tätigkeitsbeschreibung
- Steuer-Identifikationsnummer
Natürlich freut sich das Finanzamt immer über Post – und über neue Steuerzahler – und schickt dir eine Steuernummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Er ist für die Steuer für Freiberufler besonders wichtig:
- Mit ihm ist deine selbstständige Tätigkeit offiziell.
- Du gibst an, was du überhaupt tust.
- Du schätzt, wie viel du dieses Kalenderjahr verdienen wirst.
Hier habe ich dir den Fragebogen des Finanzamtes Thüringen verlinkt.
Tipp: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist kein Stammtisch, wo du mit deftigen Einkünften prahlst – gib sie so gering wie möglich an!
Sonst wirst du kräftig zur Vorkasse gebeten und bekommst den Überschuss erst zurück, wenn du deine Steuererklärung abgibst.
Und noch ein Missverständnis bei der Steuer für Freiberufler: Du musst eine Steuererklärung ausfüllen, sobald du eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet und den Fragebogen ausgefüllt hast.
Drücken gibt es nicht! (Nur eine Ausnahme erfährst du unter “die Einkommenssteuer”.)
Auch wenn du den Grundfreibetrag von 9.408 Euro nicht reißt, die Steuerklärung ist trotzdem fällig – der Sack ist zu, raus kommst du nicht mehr.
Genug herumgeplänkelt! Jetzt erfährst du, welche Steuern du als Freiberufler eigentlich zahlen musst.
Die Einkommensteuer
Als Freiberufler bist du auf dich allein gestellt; kein Arbeitgeber tut dir den Gefallen und überweist deine Lohnsteuer.
Deshalb ist die Steuererklärung für Freiberufler Pflicht – sobald du 410 € im Jahr verdienst.
Und was wird berechnet? – die Einkommensteuer:
Sie ermittelst du, indem du deinen Gewinn errechnest – das ist der Umsatz abzüglich deiner Kosten (Weiterbildung, Firmenwagen, Herstellungskosten…).
Die Einkommensteuer ist zudem progressiv: Steigt dein Einkommen, wird sie schrittweise erhöht. Darauf geschlagen wird noch der Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. die Kirchensteuer.
Hier kannst du deine Einkommenssteuer online errechnen.
Und wie ermittelst du nun deine persönliche Steuer?
Das Formular dafür – oder eher Schreckgespenst – ist die EÜR – die Einnahme-Überschussrechnung. Ein Wort, das wie eine Dampfwalze über die Zunge brettert.
Hier habe ich sie dir vom Steuerjahr 2019 verlinkt.
Keine Panik: Was aussieht wie eine Schiffsladung Papier, ist für dich nur in Teilen interessant. Du notierst nur deinen Umsatz, deine Ausgaben und den Gewinn, der daraus entspringt.
Wie du es genau anstellst, dafür habe ich dir oben ein Video verlinkt – es leitet dich ausführlich durch das Formular.
Doch die Steuer für Freiberufler umfasst nicht nur deine Gewinne; vielleicht speist sich dein Einkommen noch aus anderen Einkünften?
Diese Einkünfte sind ebenfalls zu versteuern:
- Gehalt als Arbeitnehmer
- Einnahmen aus Miete und Pacht
- Kapitaleinkünfte wie Dividenden und Zinsen
- Rente
- Gewinne aus einem Gewerbe oder Landwirtschaft.
Alles fällt unter die Einkommensteuer; und du musst es in den entsprechenden Anlagen der Steuererklärung vermerken und versteuern.
Doch wann wir die Steuer für Freiberufler fällig?
Ab der Steuererklärung von 2019 (für das Jahr 2018) endet die Abgabe am 31. Juli.
Die Einkommensteuer-Vorauszahlung
Puh, einmal Einkommensteuer zahlen, das kriege ich hin – leider falsch gedacht: Solange du kräftig verdienst, hält das Finanzamt mehrmals im Jahr seine Hände auf.
Das nennt sich Einkommensteuer-Vorauszahlung; wieder ein Wort, durchschlagend wie ein dänischer Eisbrecher.
Doch was musst du tun? Bevor ich dir das sage, verrate ich dir erst, ob du überhaupt etwas musst.
Die Vorauszahlung wird fällig, wenn:
- Wenn du mindestens 400 € Steuern im Kalenderjahr zahlen musst.
- Mindestens 100 € an einem Vorauszahlungs-Termin fällig werden.
Die Termine für die Vorauszahlungen sind:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember.
Natürlich musst du nur Steuern vorauszahlen, wenn dich das Finanzamt per Bescheid dazu auffordert – und auch dann ist die Summe nicht wie die Zehn Gebote: Sie ist nicht in Stein geschrieben.
Mit einem formlosen Antrag passt du die Vorauszahlungs-Summe der neuen Geschäftslage an; beispielsweise, wenn Corona deine Kanzlei für Wochen von Klienten desinfiziert hat.
Das Finanzamt fügt sich entweder sofort oder bittet um Nachweise – erbringst du sie, spurt es auch.
Trotz dieser Vorauszahlung musst du eine Steuererklärung anfertigen; mit ihr holst du zu viel gezahltes Geld zurück oder musst etwas nachzahlen.
So viel zur Einkommensteuer für Freiberufler. Falls du noch mehr Lust auf Steuern hast, keine Sorge: Nachschlag kommt sofort!
Die Umsatzsteuer
„Bei Renault gilt ab sofort die Mehrwertsteuer-Senkung auf 0%. Sie sparen also die komplette Mehrwertsteuer beim Kauf eines von vielen neuen Renault Modellen. Überzeugen Sie sich selbst, jetzt bei Ihrem Renault Partner.“
Etwas Werbung zur Auflockerung!
Und du liest sie überall: Ob bei Rewe, Lidl oder Kaufland, überall sind die Regale wie zum Fasching rot geschmückt und posaunen Rabatte – sparen sie jetzt drei Prozent Mehrwertsteuer!
Diese Mehrwertsteuer zahlst du als Verbraucher im Laden; aber auch deine Kunden zahlen sie, wenn sie deine Dienste in Anspruch nehmen.
Deshalb musst du die Mehrwertsteuer (für dich Umsatzsteuer) ausweisen, einnehmen und ans Finanzamt abführen.
Wie hoch sie ist, hängt von der deiner Dienstleistung ab:
- Regelsteuersatz: 19 %
- Ermäßigter Steuersatz für Lebensmittel und Bücher: 7 %
- Von der Umsatzsteuer können sich befreien: Selbstständige Lehrer, medizinische Berufe wie Ärzte und Heilpraktiker.
Fällig wird sie per Voranmeldung, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
Umsatz-Steuerschuld im Vorjahr | Voranmeldezeitraum |
Mehr als 7.500 € pro Jahr | monatlich |
1000 € bis 7.500 € pro Jahr | vierteljährlich |
Unter 1000 € | Befreiung von der Voranmeldung möglich |
Sobald du diese Voraussetzungen zutreffen, kommt folgendes auf dich zu:
- Übermittle dem Finanzamt eine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Darin die Umsatzsteuer, die du von deinen Kunden eingenommen hast, abzüglich der Vorsteuer (gleich mehr).
- Zahle die Umsatzsteuer unaufgefordert ans Finanzamt – Stichtag ist immer der 10. des Folgemonats. Möchtest du es bequemer, kannst du dem Finanzamt ein Lastschriftmandat erteilen.
- Übermittle einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung
Wichtig: Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung bist allein DU verantwortlich; kein Bescheid erinnert dich oder fordert dich auf.
Und sei gründlich; weist du die Umsatzsteuer falsch aus, kann das Finanzamt Schäden aus deinem Geldbeutel zurückverlangen – eine kernige Nachzahlung droht!
Wer hat gesagt, Steuern für Freiberufler könnten nicht Spaß machen?
Ich glaube niemand; trotzdem kannst dieses Umsatzsteuer-Gewusel umgehen und eingrenzen, und zwar auf zwei Wegen:
Kleinunternehmer: Von der Umsatzsteuer befreit
Auch das Finanzamt hat ein Gewissen und weiß, dass zwischen Umsatzsteuer-Voranmeldung und Tote bestatten die meisten letzteres vorziehen würden.
Deshalb gibt es eine Ausnahme: Die Kleinunternehmer-Regelung.
Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer zahlen.
Erinnerst du dich noch an den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?“
Mit ihm kannst du die Kleinunternehmer-Regelung beantragen, indem du einfach ein Kreuzchen an der Stelle setzt: “Es wird die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen.”
Dennoch musst du dafür zwei Bedingungen erfüllen:
- Dein Gewinn aus dem letzten Jahr übersteigt nicht 7.500 €.
- Im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 € Umsatz.
Übertritts du diese Schwelle, wird im Folgejahr eine Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig.
Fällst du dagegen unter die Kleinunternehmer-Regel, darfst du in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.
Dafür schreibst du in die Rechnung Sätze wie:
Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
Vorsteuer: Verringere deine Umsatzsteuer
Als Anwalt kaufst du Akten, Schränke, Computer… darauf zahlst du eine Umsatzsteuer.
Deshalb ermöglicht dir die Steuer für Freiberufler, dass du dir diese Umsatzsteuer zurückholen darfst.
Wie machst du das?
Indem du in deiner Umsatzsteuervoranmeldung die Summe abziehst.
Ein Beispiel:
Als Übersetzerin hast du Harry Potter und der Stein der Weisen ins Deutsche übertragen und schreibst eine Rechnung: 10.000 € + 19 % Mehrwertsteuer = 11.900 €.
Leider hat bei der Übersetzung ein Klatscher deinen Rechner getroffen; er ist in drei Teile zersprungen und kein Uhu Alleskleber extra tropffrei konnte ihn wiederbeleben.
Ein neuer Rechner als berufliche Ausgabe kostet 1190 € – davon 190 € Umsatzsteuer.
In deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung notierst du folgendes:
1900 € – 190 € = 1710 € Umsatzsteuer ans Finanzamt.
So bezahlst du als Freiberufler den Nettopreis, falls du „Betriebsausgaben“ hast.
Gleich hast du es geschafft: Nur noch ein Punkt und schon kommen wir zu den Tools, die dein Leben leichter machen wie eine 30 Tage-Fastenkur.
Unterscheide Soll- und Ist-Besteuerung
Du hast die Übersetzung von Harry Potter an den Verlag geliefert – nun harrst geduldig aus, bis die 11.900 € auf dein Konto dackeln.
Täglich reißt du einen Kalendertag von der Küchenwand und mit jeden Riss verkrampft sich mehr und mehr deine Magengrube – der 10. rückt näher: die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Denn du hast ein Problem: Du fällst unter die Soll-Besteuerung.
Das bedeutet, du zahlst die Umsatzsteuer für die erbrachte Leistung in diesem Monat – eben 1900 bzw. 1710 €.
Nur trödelt dein Auftraggeber wie ein Schulkind auf dem Weg zum Zahnarzt – er hat noch nicht bezahlt; du musst also das Geld vorschießen.
Damit nicht saumselige Auftraggeber dein Konto schröpfen, kannst du eine Ist-Besteuerung beantragen.
Ist der Antrag durch, zahlst du nur die Umsatzsteuer, die du in einem Monat erhalten hast.
Das bedeutet: Schreibst du deine Rechnung im März, sie wird aber erst im Mai bezahlt, überweist du auch erst für den Mai die Umsatzsteuer.
Voraussetzung dafür: Der Nettoumsatz (Umsatz abzgl. Rabatte und Umsatzsteuer) überstieg im letzten Jahr nicht 600.000 €.
Puh, Geschafft! Zwar ist die Steuererklärung nicht geschrieben, doch die drei wichtigsten Fragen sind geklärt:
- Welche Steuern musst du als Freiberufler zahlen?
- Wann musst du Steuern als Freiberufler zahlen?
- Wie viele Steuern musst du als Freiberufler zahlen?
Wenden wir uns nun dem Hauptgang zu: Der Steuererklärung für Freiberufler und mit welchen Tools du sie vereinfachst.
Geniale Tools für die Steuererklärung
1. Geschäftskonten, die dir bei der Steuer helfen
Wie Nord- und Südkorea – so sollten Freiberufler berufliche und private Ausgaben trennen. Nicht nur behalten sie den Überblick, auch das Finanzamt ist entzückt:
Es kann die Belege einzelnen beruflichen Ausgaben zuordnen und erkennt sie dadurch an. Die Folge: Die Steuer wird abgeschäumt wie ein Pott Nudelsuppe – du kannst effektiv Steuern sparen.
Um deine Ausgaben zu trennen, dafür nutzt du ein Geschäftskonto. Doch es trennt nicht nur deine Ausgaben, es hilft dir durchgreifend bei der Steuer.
Wenigstens zwei Konten tun das: Kontist und Holvi, wobei Kontist deutlich die größeren Steuer-Muskeln spielen lässt.
Beide lernst du jetzt kennen; ihre Funktionen sind wie eine Ölmassage für die verspannte Steuer für Freiberufler.
Kontist
„Das einzige Konto, das dir bei der Steuer hilft.“ – So bescheiden wirbt Kontist für sein Premium Konto, das 9 € pro Monat kostet.
Doch wie hilft dir das Kontist Geschäftskonto tatsächlich bei der Steuer?
Es erspart dir grausige Steuer-Nachzahlungen, indem du über's Jahr nicht zu wenig vorausbezahlst.
Es hilft dir auf fünf Wegen bei der Steuer für Freiberufler:
- Bei jeder Transaktion berechnet es in Echtzeit, wie viel Einkommenssteuer anfällt; und legt sie automatisch auf Unterkonten zurück.
- Kontist ermittelt bei jeder Transaktion, wie viel Umsatzsteuer du abdrücken musst; und transferiert sie automatisch auf Unterkonten.
- Kontist kann über Elster eine Anpassung beantragen, falls deine Vorauszahlungen nicht zum Umsatz passen.
- Über eine Schnittstelle (API) kannst du das Konto mit deiner Rechnungssoftware verbinden.
- Das Premium-Konto ist steuerlich absetzbar.
Kontist-Premium erspart die also die Mühe, Vorauszahlungen selbst zurückzulegen – du gibst die Summe einfach ans Finanzamt weiter.
Falls deine Einnahmen beachtlich sind, gibt es bei Kontist auch ein Wellness-Paket – das Steuer-Komplett-Programm:
- Es übernimmt die Steuervoranmeldung.
- Es erstellt die Einnahme-Überschuss-Rechnung.
- Deine geschäftliche private Steuererklärung nimmt es dir ab.
- Es überprüft deine Vorauszahlungen und passt sie an.
- Es übernimmt deine gesamte Finanzbuchhaltung.
Dieses 5-Sterne-Menü kommt natürlich mit einer happigen Rechnung: 99 € pro Monat als derzeitiges Angebot – vorher waren es 149 €.
Wessen Taschen tief genug sind und sich nicht mit der Steuer für Freiberufler plagen will, für den lohnt sich es.
Die meisten kommen jedoch ohne diesen gehobenen Steuerservice aus.
Holvi
„On holvin sisällä mitä vain, se haluaa ulos.“ – Was immer in diesem Tresor ist, es will raus.
Holvi ist finnisch und heißt Tresor – natürlich nur, sofern mein Übersetzungs-Tool mir keinen finnischen Braunbären aufbindet.
Dennoch ist Tresor passend, denn auch der finnische Zahlungsdienstleister Holvi umklammert dein Geld, damit du dem Finanzamt nicht zu viel rausrückst.
Leider sind die Funktionen nicht so durchschlagend wie bei Kontist:
- Holvi berechnet mit jeder Transaktion, wie viel Umsatzsteuer anfällt – zurücklegen musst du sie jedoch selbst.
- Speichere Belege für die Steuer, indem du sie abfotografierst, die Ausgabe kategorisierst und die Umsatzsteuer auswählst.
- Auch die Holvi Erfahrungen bei Rechungen sind positiv: Schreibe sie direkt in der App oder am PC, nutze Vorlagen, individualisiere das Design und werde benachrichtigt, sobald sie bezahlt werden.
- Gebe deinem Steuerberater Zugriff auf dein Konto, so dass er die Belege für die Steuererklärung nutzen kann.
Mit diesen Funktionen ist Holvi kostenlos – im sogenanntes Starter-Konto. Dennoch kannst du mit dem Starter-Konto nur 3 Rechnungen im Monat schreiben.
Erst in der Grower-Version – 12 € pro Monat – sind unbegrenzt Rechnungen verfügbar.
Steuer-Softwares
Geschäftskonten fegen schon einmal grob durch deine Einnahmen und Ausgaben; trotzdem: Die Steuer für Freiberufler muss immer noch gemacht werden.
Mit Vorsteueranmeldung, Umsatzsteuer-Anmeldung und Einkommenssteuer- wie Umsatzsteuererklärung und allem Pipapo – wer hilft dir hier?
Dafür gibt es Steuersoftwares; doch auch hier ist die Auswahl unüberschaubar wie bei Tiefkühl-Pizzen im Kühlregal. Normale Version oder Premium-Version, wo sollten Freiberufler zugreifen?
Die Steuer für Freiberufler erfordert unbedingt die Premium-Version. Damit du die besten findest und nicht Zeit und Geld verbrätst, stelle ich dir jetzt zwei Möglichkeiten vor:
1. Das Wiso Steuer-Sparbuch von Buhl
Wiso ist das Allround-Talent; es unterschützt alle Steuerfälle: Selbstständige, Freiberufler, Arbeitnehmer, Rentner…
Natürlich erhältst du dabei alle wichtigen Funktionen, die die Steuer für Freiberufler erfordert: EÜR, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Erklärung…
Doch was ist der große Vorteil des Steuer-Sparbuchs? – Es ist die Automatik:
- Gib die Steuererklärung papierlos ab ohne eigenes Elsterzertifikat.
- Verbinde Wiso mit deinem Girokonto und übernehme steuerlich relevante Buchungen.
- Fotografiere mit der App Steuer-Scan Belege und speichere sie in der Steuercloud – sollte das Finanzamt Belege anfordern, kannst du sie geordnet abrufen.
- Wiso übernimmt automatisch die Steuerdaten aus dem Vorjahr, falls du schon einmal Wiso oder das Elster-Formular genutzt hast.
- Trägt automatisch Daten in die Steuererklärung, die dem Finanzamt bereits vorliegen.
Kosten:
- Download-Version für Windows: 29,95 €.
- Download-Version für Mac: 39,95 €.
- Browser-Version für alle Betriebssysteme: 29,95 €.
In der Browser-Version kannst du Wiso kostenlos testen.
Hier geht’s zum Wiso Steuer-Sparbuch.
2. Smartsteuer
Smartsteuer hat sich über die Jahre entwickelt und unterstütz nun exzellent die Steuer für Freiberufler und Selbstständige.
Es sind also alle Funktionen verfügbar: Umsatzsteuer, Voranmeldungen…
Zwar wartet Smartsteuer nicht mit digitalen Extras auf wie Wiso, dafür ist das Ausfüllen bequem, gradlinig und zeitsparend:
Auf jeder Etappe führen dich Erklärvideos durch die Steuer für Freiberufler; alles wird erklärt, damit du nichts vergisst.
Immer gibt es hilfreiche Tipps für die Steuererklärung.
Zudem ist Smartsteuer kostenlos, bis du die fertige Erklärung ans Finanzamt weiterleitest. Zuvor musst du zwar ein Benutzerkonto anlegen; doch der Prozess ist kostenfrei.
Du kannst also Smartsteuer einmal testen; ganz ohne Verpflichtungen.
Dann klingelt jedoch die Kasse, ist die Erstattung berechnet und die Formulare ausgefüllt – wie schrill klingelt sie?
Insgesamt 34,99 – dafür hast du 5 Steuererklärungen frei pro Steuerjahr.
Dabei ist Smartsteuer eine reine Browser-Software; du nutzt sie online, herunterladen musst du nichts.
Und falls du im nächsten Jahr wieder Smartsteuer nutzt, sind die Daten einmal gespeichert.
Hier kannst du alle Funktionen von Smartsteuer ausführlich nachlesen.
Hier geht’s zu Smartsteuer (Klick)
Fazit zur Steuer für Freiberufler
„Das Finanzamt hat mehr Männer zu Lügnern gemacht als die Ehe“ – Robert Lembke
In diesem Artikel habe ich alle Steuern für Freiberufler abgegrast; hier käue ich sie noch einmal kurz wieder:
- Einkommensteuer mit ggf. Voranmeldung
- Umsatzsteuer mit ggf. Voranmeldung
- Kleinunternehmerregelung
- Vorsteuer
- Unterschied Soll- und Ist-Besteuerung
Weil das ein dicker Kloß ist, der vielen Freiberuflern im Hals hängt, gibt es hochwertige Tools, die die Verstopfung lösen und Steuer-Stress in, naja, weniger Steuer-Stress verwandeln.
Diese Tools sind empfehlenswert:
- Als Geschäftskonto: Kontist und Holvi
- Steuersoftware: Wiso und Smartsteuer
Wer natürlich keine Voranmeldungen abgeben muss, kann sich diese Tools der Steuer für Freiberufler sparen.
Mit einem Nachmittag, Excel, Elster und YouTube-Videos ist das Problem schnell behoben.
Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und dieser Text ist keine fachliche Steuerberatung. Er spiegelt nur die persönliche Meinung des Autors wieder! Falls du fragen hast oder nicht weiterkommst, wenn dich bitte an einen professionellen Steuerberater.
Quelle Beitragsbild: Foto von Moose Photos von Pexels
Über den Autor:
Finanz-Enthusiast, Self-Improvement-Sensei und notorischer Wort-Jongleur – diese drei Engel für Charlie bin ich: Robin. Meine Texte entzaubern die Finanzwelt, um sie Dir zerlegt auf dem Silbertablett zu präsentieren. Für Deine finanzielle Bildung und ein selbstbestimmteres Leben.
3 Gedanken zu „Steuern für Freiberufler: Was du jetzt wissen musst + bewährte Steuertools, damit du nie wieder zu viel zahlst“