„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen“ (Helmut Schmidt) – und dieses Recht hast du absolut: Arbeitnehmer zahlen in Deutschland 90 Prozent der Steuern. Unternehmer NUR 10 Prozent. Wie machen sie das? Wie kannst du ebenso Steuern sparen? Das erfährst du jetzt:
Der Artikel beruht auf einem Workshop des Steuer-Genies Udo Heimann. Eigentlich sollte der Workshop nur 24 h online sein; doch wir haben unsere Meinung geändert:
Er hatte die meisten Zuschauer und kam am besten an, sodass wir das Video noch einmal freigeben:
Schaue es dir an! Im Artikel findest du nur die Hälfte der Steuer-Leckerlies, die dir Udo serviert hat.
Tipps und Tricks, um deine Steuerlast auf 8 bis 15 Prozent zu reduzieren
Steuer Identitäten – wie du mit einer multiplen Persönlichkeitsstörung Steuern sparst
„Manchmal ist die Fantasie des Steuerzahlers größer als die Regelungskraft des Gesetzgebers.“ – Wolfgang Schäuble
Du hast einen Job? Und verdienst deinen Gehalt aus nicht selbstständiger Arbeit?
Dann bist du steuerrechtlich eine Identität – Arbeitnehmer aus nicht selbstständiger Tätigkeit – und zahlst einen bestimmten Steuersatz: bis zu 45 Prozent deines Einkommens.
Schlimmstenfalls verlierst du fast die HÄLFTE deines hart verdienten Geldes – ein Finger-Schnippen und weg!
Natürlich kannst du Werbungskosten geltend machen, aber diese Möglichkeiten sind schneller erschöpft als eine Pfütze in der Wüste.
Deine Identität lässt dich kaum Steuern sparen.
Was ist also die Lösung?
Genau: Du schlüpfst in andere Identitäten mit anderen Steuersätzen – du kannst Unternehmer werden, eine Kapitalgesellschaft, Immobilienbesitzer, Kapitalanleger…
Alle diese Identitäten erlauben dir, deine Steuerlast zu drücken – du glaubst mir nicht?
Machen wir es an einem Beispiel fest:
Als Unternehmer Steuern sparen mit Fotovoltaik-Anlagen
Sagen wir, du hast genug von RWE und möchtest Strom aus deiner Fotovoltaik-Anlage beziehen – und das Beste:
Sie versorgt NICHT nur dich, sondern der Überschuss wird ins Stromnetz eingespeist.
Damit wirst du zum Unternehmer (Neue Identität), weil du Strom ans öffentliche Netz verkaufst (gewerbliche Handlung).
Ein Gewerbe anmelden musst du jedoch nicht.
Natürlich hast du die Anschaffung seit drei Jahren geplant (Zwinker); denn nach Einkommenssteuergesetz Paragraf 7 g darfst du 40 Prozent (ab 2020 50 Prozent) der Anschaffungskosten geltend machen.
Und das nicht nur in diesem Jahr, sondern ebenso die drei Jahre davor.
Doch es kommt noch besser: Pro Identität sind solche Anschaffungen auf 500.000 € gedeckelt – dennoch bist du nicht die einzige Identität im Haus:
Dein Partner ist eine zweite; und du UND dein Partner sind eine Dritte.
Das macht insgesamt 1,5 Millionen und damit bestenfalls 750.000 € Steuerrückzahlungen.
Natürlich sind das für die meisten utopische Summen, aber es ist möglich.
Eine Fotovoltaik-Anlage kann man sich übrigens von der Bank fremdfinanzieren lassen, macht ca. 6 bis 8 Prozent pro Jahr und hält 20 Jahre – UND spart dir für vier Jahre Steuern.
Sagen wir, du hast nun 200.000 € Steuern erstattet bekommen – was machst du jetzt damit?
Genau: Du hängst dir eine neue Identität um, und zwar als Immobilienbesitzer.
Wie du auf Immobilien nur 1,5 Prozent Steuern zahlst
Jetzt vermietest du eine schicke Immobilie – sechs Wohnungen, renoviert, gute Lage – kurz: Die Miete sprudelt wie ein Whirlpool.
Schlecht für dich:
Diese Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhöhen deinen Steuersatz; du landest schnell wieder bei über 40 Prozent.
Wie kommst du da heraus?
Du gründest eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG), die das Objekt vermietet.
Sie zahlt gute 30 Prozent (15 Prozent Gewerbesteuer + 15 Prozent Körperschaftssteuer + Soli).
Also 10 Prozent weniger – doch halt, halt, es wird noch besser:
Jetzt greift Paragraf 9, Absatz 2 des Gewerbesteuergesetzes: Du zahlst keine Gewerbesteuer auf den Gewinn, nur noch Körperschaftssteuer und Soli.
Das macht NUR 15,8 Prozent (Um das vollständig zu verstehen, schaue dir den Workshop an ab Minute 10).
Jetzt willst du aber an das Geld ran und dir eine neue Immobilie kaufen. Hmmh, blöd: Das macht 25 Prozent Kapitalertragssteuer UND Soli UND Kirchensteuer.
Doch auch das kannst du umgehen, indem du um deine GmbH noch eine Holding gründest – eine Kapitalgesellschaft, die Anteile einer anderen Kapitalgesellschaft hält.
Was nützt dir das?
Grob gesagt: Du zahlst NUR 1,5 Prozent Steuern, weil Kapitalgesellschaften nur 5 Prozent der Ausschüttungen aus anderen Kapitalgesellschaften versteuern müssen.
Steuern sparen kannst du zu 95 Prozent (Paragraf 8b Körperschaftsteuergesetz).
Aber das ist schon lebensfremd – nur die wenigsten träumen wie Donald Trump von einem Immobilien-ImperiuFm.
Wie kannst du also ganz normaler Einzelunternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler Steuern sparen?
Clever Steuern Sparen für Gewerbetreibende und Freiberufler
“Wer mehr als die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt abführen muß, ist mehr darauf bedacht, Steuern zu sparen, als darauf, Geld zu verdienen.” – Hans Karl Schneider, Nationalökonom
Steuern für Freiberufler und Gewerbetreibende sind elastischer als Kaugummi – denn du hast einen Hebel: deine Betriebsausgaben.
Dein Steuer-Aufkommen berechnet sich aus Einnahmen MINUS Ausgaben.
Erhöhst du die Ausgaben, verkrümeln sich die Steuern.
Gehen wir jetzt zusammen mehrere Beispiele durch:
1. Dein Auto – Betriebsvermögen auf vier Rädern
Nutzt du dein Auto über 50 Prozent deiner Zeit betrieblich, kannst du deine Autokosten steuerlich absetzen machen – wie Versicherungen, Reparatur, Benzin und ja, auch Strafzettel.
Nicht fürs Rasen oder zu lange Parken, aber grundsätzlich, wenn du keinen Parkschein ziehst.
Denn dann gilt der Strafzettel als Parkersatz-Leistung, solange die erwarteten Ausgaben für die Strafzettel niedriger sind als die Parkgebühren.
Einzige Voraussetzung: Du musst eisern bleiben und darfst nicht in schlechte Gewohnheiten zurückschlittern und doch einen Parkschein lösen.
2. Dein Partner – ein Minijobber in Küche, Bad und Wohnzimmer
Du kommst nach Hause und schon fließen die Worte aus dir heraus wie aus einer angestochenen Cola-Dose:
„Herr Maier hat wieder seine Rechnung nicht bezahlt! Frau Ludwig holt ihre Bestellung nicht ab! Meine Kunden sind die schlimmsten!“
Währenddessen hört dir dein Partner zu und erinnert dich: „Ach, übrigens. Herr Maier hat heute angerufen. Ich habe dir einen Zettel an den Kühlschrank geklebt.“
Was wirkt wie ein normaler Abend in der Familie ist jedoch eins: unbezahlte Arbeitszeit!
Dein Partner hört sich deine Beschwerden an, nimmt Anrufe entgegen und erinnert dich an Termine – er arbeitet für dich und du kannst Steuern sparen, wenn du ihn anstellst.
Ein Minijob für 450 € ist für deinen Partner steuerfrei und für dich eine Betriebsausgabe; also steuerlich anrechenbar.
Und es ist doch kein Problem, 450 € in der Familie hin und her zu schieben?
Natürlich musst du für deinen Partner Versicherungsbeiträge bezahlen, weshalb eine Faustregel gilt:
Übersteigt dein Steuersatz 25 Prozent, bekommst du mehr Steuern zurück, als du an die Krankenkasse bezahlst.
3. Dein Kind – mit Kinderarbeit Steuern sparen
Dein Partner ist eingestellt – aber deine Kinder? Sie wollen iPhones, Laptops oder den Todesstern von Lego Star Wars…
Und bringen nichts Heim. Eine Frechheit!
Auch sie kannst du Arbeiten lassen: Nein, Nein, nicht 10 Stunden am Tag in stickigen Fabriken wie zur industriellen Revolution.
Das ist verboten; aber passiv können sie für dich schuften:
Seit Geburt gilt für sie der Steuerfreibetrag (2020 9.408 Euro). Dein Kind zahlt bis zu diesem Betrag keine Steuern, wenn es passiv Geld verdient.
Was heißt das nun für dich, willst du Steuern sparen?
Du hast zwei Möglichkeiten:
- Falls du eine Immobilie hast, überträgst du deinem Kind einen Teil (Grundstücksgemeinschaft): Du bezahlst weniger Steuern, weil weniger Einkünfte, und dein Kind bezieht automatisch Unterhalt.
- Du schenkst deinem Kind Geld: Sofort vergibt dein Kind an eine deiner Steuer-Identitäten ein Darlehen und bekommt Zinsen. Die Zinsen für das Kind sind bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei und für dich eine Betriebsausgabe, wenn du dem Darlehen eine Einnahmen-Erzielungs-Absicht zuweisen kannst.
Ist dein Kind 15 Jahre alt, kannst du es auch als Minijobber einstellen – wie mit deinem Partner kannst du Steuern sparen.
4. Dein Arbeitszimmer – Steuerfreiheit in 4 Wänden
Was ist die Definition eines Arbeitszimmers?
Vier Wände, eine Tür, ein Fenster ist nicht vorgeschrieben.
Schau dich um, könnte die Beschreibung passen?
Wenn ja, könntest du Jahr für Jahr die Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machen.
Doch da hört es nicht auf:
- Ebenso die Garage, wenn darin dein Betriebswagen steht.
- Dein Dachboden als Archivraum, wenn du dort deine Belege lagerst – 10 Jahre musst du sie ja aufheben.
Doch Achtung: DIESE STEUERVERGÜNSTIGUNG KANN TEUER WERDEN!
Wieso?
Das erkläre ich dir jetzt, indem wir Folgendes annehmen:
- Dir gehört die Immobilie, in der du arbeitest.
- Du hast all die Jahre keine Kosten für ein Arbeitszimmer abgesetzt.
- Du willst dein Haus nach 10 Jahren verkaufen.
Normalerweise zahlst du keine Steuern, wenn du dein Haus nach 10 Jahren verkaufst.
Doch weil du dein Zimmer als Arbeitszimmer genutzt hast, fällt das Haus unter das Betriebsvermögen – und damit entfällt auch die Steuer-Ersparnis.
Genauso musst du Steuern zahlen, wenn du deinen Betrieb auflöst und dein Arbeitszimmer wieder privat wird; das zählt als fiktiver Veräußerungsgewinn, falls:
- Dein Arbeitszimmer 20 Prozent der Immobilie übersteigt
- Wertvoller ist als 20.500 €
Wie löst du dieses Problem?
Du trennst die Personen- und Beherrschungs-Identität an der Immobilie: Dir gehört das Unternehmen, deinem Partner die Immobilie.
Fazit zum Steuer sparen
Ich rate es dir noch einmal: Oben im Workshop erwartet dich ein ganzer Kuchen zum Steuer sparen – ich habe dir nur ein kleines Stückchen auf den Teller gelegt.
Doch was sollst du aus dem Artikel mitnehmen, falls du gerade erst selbstständig geworden bist und auch die Immobilien eher Zukunftsmusik sind – aus einer weit, weit entfernten Galaxis?
Vier Sachen:
- Dein Steuerberater ist ein Deklarationsberater: Sie übernehmen die Steuererklärungen mithilfe der Belege, die du ihnen präsentierst. Sie werden dich NIE darauf hinweisen, dass du mit anderen Identitäten Steuern sparst. Darüber musst du dich selbst informieren und selbst nachfragen.
- Der Staat besteuert Konsum (Verzehr der Erträge) am höchsten. Am meisten Steuern sparst du, wenn du dein Kapital gewerblich einsetzt (also mit Gewinnabsicht).
- Andere Steuer-Identitäten haben andere Steuersätze – Ziel des Steuer sparen ist es, in eine Steuer-Identität mit geringen Steuersätzen zu wechseln, und das so früh wie möglich.
- Du kannst du nur Steuern zurückbekommen, die du zu viel gezahlt hast.
Ich sehe: Dich interessieren die Grundlagen des Steuern-Sparens – sonst hättest du nicht den ganzen Artikel gelesen.
Für solch Interessierten hat Udo Heimann einen Video-Kurs aufgesetzt „Digitale Erstberatung“.
Dort erklärt er dir herausragend alle Kniffe, wie du Steuer-sparend in die Selbstständigkeit startest und Jahr für Jahr nur das Minimum an Steuern zahlst.
Haben dir die Anregungen im Artikel gefallen? In der „Digitalen Erstberatung“ findest du sie vertieft, schrittweise erklärt und um viele Tipps erweitert.
Klicke hier zur digitalen Erstberatung und sorge dafür, dass dein hart verdientes Geld dort bleibt, wo es hingehört – BEI DIR.
P.S: Oben im Video erfährst du ebenso, wie deine Kinder mithilfe einer Genossenschaft keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Könnte interessant sein, falls du ein Unternehmen hast. Die genaue Stelle? Tja, finde es selbst heraus 🙂
P.P.S. Möchtest du erfahren, wie du als Investor massiv an Steuern sparen kannst? Dann lies jetzt unseren Artikel: Steuern sparen als Investor.
Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Alle Infos stammen aus dem oben verlinkten Video mit Udo Heimann.
Quelle Beitragsbild: https://pixabay.com/images/id-3864576/
Ich bedanke mich für den gut beschriebenen Artikel. Viele Punkte über das Thema Steuern sparen habe ich selbst noch gar nicht gewusst. Jetzt bin ich bestens für mein Vorhaben vorbereitet.