So versteuerst Du dein passives Einkommen

Heute wird es trocken und wir servieren keinen Riesling Sekt. Es geht um Steuern – doch bevor Du jetzt ächzt, krächzt und stöhnst: Wer ganz von seinem passiven Einkommen leben will, darf sich vor diesem Angst-Thema nicht drücken. Denn das Finanzamt hat dich an der Leine wie Cruella De Vil 101 Dalmatiner. Machst Du hier Fehler, kann dein Traum von Freiheit ganz schnell zerplatzen.

Passives Einkommen kannst Du auf zwei Arten aufbauen: Entweder mit Geld oder mit Energie und Zeit. Deshalb habe ich auch meinen Beitrag so gegliedert. Zuerst kommen die Erträge aus Zinsen, Dividenden oder Immobilien; danach aus Werbung, Online-Kursen, YouTube…

Eins noch: Ich bin kein Steuerberater. Bitte missverstehe meine Angaben nicht als steuerliche Beratung. Es ist ein kleiner Überblick und keinesfalls vollständig. Für genaue Auskunft wende dich bitte an deinen Steuerberater oder recherchiere gründlich im Netz.

Erträge aus Investitionen

1. Aktien, ETFs und Anleihen

Dividenden und Zinserträge fallen unter die Kapitalertragssteuer. Sie ist abgeltend, d.h. deine Depotbank führt sie automatisch ab – Du musst dich i.d.R. um nichts kümmern. Sie beträgt 25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer. Das macht ohne Kirchensteuer 26,375 Prozent – mit Kirchensteuer 27,819 Prozent (8 Prozent Kirchensteuer) oder 27,995 Prozent (9 Prozent Kirchensteuer) im Jahr.

Teilweise umgehen kannst Du diese Steuern, indem Du einen Sparerpausch-Betrag bei deiner Depotbank einrichtest. Das sind für Singles 801 Euro, für Ehepartner 1602 Euro. So fallen erst Steuern an, wenn Du diese Grenze reißt – das ist ungefähr der Fall bei einem Vermögen von 27000 Euro. Dabei unterstelle ich eine Dividendenrendite von 3 Prozent.

Falls Du mehrere Depots besitzt, kannst Du deinen Sparer-Pauschbetrag streuen. Jedoch wird er nicht automatisch verrechnet, sollte ein Depot ihn überschritten haben, aber das andere nicht. Das musst Du extra in deiner Steuerklärung vermerken, und zwar in der Anlage KAP.

Falls Du ein Depot im Ausland hast, kommen deine Erträge ebenfalls in die Steuererklärung. Das musst Du jedoch selbst tun, weil sie die ausländische Depotbank nicht direkt abführt. So machst Du es:

  • Anlage KAP: Falls deine Erträge im Ausland nicht versteuert wurden – außerdem wird hier die ausländische Quellensteuer verrechnet.
  • Anlage AUS: Kapitalerträge, die bereits im Ausland versteuert wurden.
  • Anlage KAP und AUS: Die Kapitalerträge wurden bereits im Ausland versteuert, aber es besteht Abgeltungssteuer-Pflicht.

2. P2P-Kredite

P2P-Plattformen unterliegen auch der oben genannten Kapitalertragssteuer – sie führen sie aber nicht selbst ab. Das musst Du übernehmen, allerdings gibt es auch hier Unterschiede: Ist die Plattform aus Deutschland oder nicht?

Deutsche Plattformen wie Auxmoney stellen dir jährlich einen Ausweis deiner Zinseinnahmen zur Verfügung. Diesen Betrag vermerkst Du unter „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“. Bei mehreren Plattformen addierst Du die Summe.

Bei ausländischen P2P-Plattformen findest Du die Zinsen zumeist in einem Kontoauszug. In den Gesamt-Zinsen müssen diese Positionen enthalten sein: Zinszahlungen, Verzugszins-Zahlungen, Zinsen aus Krediten, bei denen die Rückkaufgarantie gegriffen hat, und deine Gewinne aus dem Sekundärmarkt. Verluste aus dem Sekundärmarkt kannst Du nicht geltend machen!

Mache am besten einen Screenshot deines Kontoauszuges und lege ihn deiner Einkommenssteuererklärung bei. Die Gesamtsumme aller deiner ausländischen Zinserträge trägst Du ein in die Anlage KAP (Ausländische Kapitalerträge), nämlich unter „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“.

3. Zinsen aus Kryptowährungen

Handelst Du mit Kryptowährungen, musst Du sie extra versteuern. Das haben wir dir hier erklärt – willst Du dir die Arbeit sparen, kannst Du dieses Tool benutzen. Zinsen auf Kryptowährungen hingegen fallen wieder unter die Kapitalertragssteuer – aber auch sie wird nicht automatisch abgeführt.

Deshalb rechnest Du alle Zinsen zusammen und trägst sie in die Anlage KAP. Auch hier musst Du wieder unterscheiden, ob deine Erträge inländisch sind (z.B. Bitwala) oder aus dem Ausland kommen (Crypto.com).

4. Vermietete Immobilien

Erträge aus Vermietung fallen nicht unter die Abgeltungssteuer, sondern unter deinen persönlichen Einkommenssteuersatz. Sie gelten als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Deshalb kommen deine jährlichen Mieteinnahmen in die Anlage V deiner Einkommenssteuerklärung. Dazu kommt noch die Grundsteuer, sie unterscheidet sich aber von Gemeinde zu Gemeinde. Sie kannst Du aber auf deine Mieter umlegen oder als Werbungskosten absetzen.

Darüber hinaus kannst Du bei Immobilien vieles steuerlich geltend machen:

  • Abschreibungen: 50 Jahre lang kannst Du jährlich 2 Prozent des Gebäudewertes oder der Herstellungskosten steuerlich geltend machen.
  • Werbungskosten: Kosten für Reparaturen, Sanierungen, Instandhaltungs-Arbeiten.
  • Schuldzinsen: Die jährlichen Zinsen, die Du für den Kredit der Bank zahlen musst.

4.1. REITs/Immobilien-ETFs

Hier greift die Abgeltungssteuer; sie werden genauso besteuert wie Aktien/ETFs unter Punkt 1.

4.2 Airbnb

Einkünfte von Airbnb fallen ebenfalls unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; deshalb trägst Du sie in die Anlage V ein. Es gibt aber eine Freigrenze von bis zu 520 € – danach fällt wieder dein Einkommenssteuersatz an. Liegst Du mit Airbnb immer noch unter dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro (2020), fallen ebenfalls keine Steuern an.

Aber Achtung: Bietest Du unübliche Sonderleistungen, musst Du ein Gewerbe anmelden. Dazu zählen bereitstehendes Personal, Frühstücks-Angebot oder täglicher Zimmerservice. Aber das ist wohl eher unwahrscheinlich.

Gewinne aus deinem Online-Business

Grundsätzlich solltest Du ein Gewerbe anmelden, willst Du im Internet ein passives Einkommen erwirtschaften – beispielsweise mit Affiliate-Marketing oder YouTube. Denn diese Bedingungen sind erfüllt:

  • Die Tätigkeit ist selbstständig (Du bist nicht weisungsgebunden)
  • Die Tätigkeit ist dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet
  • Du hast die Absicht, Gewinne zu erzielen (Gewinnerzielungsabsicht)
  • Du nimmst am Wirtschaftsverkehr teil, indem Du z.B. Waren lieferst (Amazon FBA)

Das gilt praktisch für alles: YouTube, Affiliate-Marketing, Blogging, Online-Kurse, Stockfotografie…

Dennoch kannst Du dir hier Zeit lassen und erst ein Gewerbe anmelden, sobald Du wirklich Einnahmen hast.

Aber überlege es dir das gut: Wenn Du einmal ein Gewerbe anmeldest, musst Du jährlich eine Steuererklärung machen. Also sei dir deiner Sache sicher und folge nicht nur einer Laune – wenn Du nach 3 Wochen die Lust verlierst, hast Du dir nur bürokratischen Aufwand beschert. Dann musst Du dein Gewerbe wieder abmelden; das kostet ebenfalls extra.

Habe aber keine Angst vor der Gewerbeanmeldung. Das geht ruck, zuck: Du lädst dir diesen Antrag herunter und gibst ihn schließlich ab im örtlichen Gewerbeamt – persönlich, per Mail oder per Post. Dazu wird noch eine kleine Gebühr fällig; das sind durchschnittlich 25 €. Wie Du den Antrag ausfüllst, findest Du hier auf YouTube oder ausführlich erklärt in Blogbeiträgen.

Gewerbesteuer

Falls Du ein Gewerbe anmeldest, wird eine Gewerbesteuer auf deine Gewinne fällig; sie greift aber erst nach einem Freibetrag von 24.500 €. Die Gewinne trägst Du ein in die Gewerbesteuererklärung. Nun berechnest das Finanzamt deinen Gewerbesteuermessbetrag, schickt ihn an deine Gemeinde und diese gibt dir den Bescheid, wie viel Du zahlen musst.

Beiträge IHK

Sobald Du ein Gewerbe angemeldet hast, bist Du automatisch Mitglied der IHK – der Industrie- und Handelskammer. Auch sie fordert ihren Tribut; aber keine Panik: Bis zu 5200 Euro Gewinn jährlich zahlst Du nichts, solange Du nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen bist. Das trifft wahrscheinlich nicht zu.

Aber 5200 Euro sind schnell erreicht, was dann? Grundsätzlich musst Du die ersten zwei Jahre nichts bezahlen, solange Du ab 2004 ein Gewerbe angemeldet hast – davon gehe ich 2020 aus. Danach bist Du noch zwei Jahre von der Umlage befreit, sollte dein Gewinn jährlich 25.000 Euro unterschreiten. Genaue Informationen findest Du hier.

Letzlich kannst Du deine IHK-Beiträge als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Besteuerung deines Gewerbes

Höchstwahrscheinlich bist Du Einzelunternehmer; deshalb werden deine Gewinne nach deinem Einkommenssteuersatz versteuert. Außerdem musst Du monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben, solange Du kein Kleinunternehmer bist.

Kleinunternehmer bist Du, wenn:

  • Du hast es angegeben im “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”
  • Du hast im ersten Jahr unter 22.000 Euro Umsatz
  • Du hast im zweiten Jahr deiner Tätigkeit unter 50.000 € Umsatz

Ich verstehe dich: Das klingt alles kompliziert. Deshalb ein kleiner Tipp: Gehe auf YouTube und schaue dir die Videos von „Unternehmerkanal“ an. Dort wird alles genau erklärt.

Wie versteuere ich nun meine Gewinne?

Das musst Du im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ entscheiden – er wird dir vom Finanzamt zugeschickt, sobald Du ein Gewerbe angemeldet hast. Für dich greift dann wahrscheinlich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Sie gilt, wenn: Deine Gewinne liegen jährlich unter 60.000 und dein jährlicher Umsatz unter 600.000 Euro.

Überschreitest Du diesen Betrag, musst Du eine Bilanz erstellen – darauf gehe ich aber nicht ein; das führt zu weit. Was musst Du nun tun bei der EÜR? Du stellst deine Betriebs-Einnahmen (z.B. Werbeeinnahmen) deinen Betriebs-Ausgaben gegenüber (z.B. Equipment wie eine Kamera). Was übrig bleibt, ist der Gewinn – nur der fällt unter die Steuer. Aber Achtung: Manche Betriebs-Ausgaben kannst Du nicht auf einmal abschreiben, sondern nur über mehrere Jahre; dazu zählt beispielsweise ein Notebook.

Natürlich gibt es auch Freibeträge, weil deine Gewinne fallen unter die Einkommenssteuer. Das ist für 2020 genau 9,408 Euro, falls Du dein Gewerbe hauptberuflich ausübst.

Aber wie füllst Du die EÜR konkret aus? – das siehst Du detailliert beschrieben in diesem Video. Bist Du dir immer noch unsicher, wende dich bitte an einen Steuerberater.

Fazit

So viel zu diesem kleinen Überblick über die Steuern beim passiven Einkommen– am entspanntesten ist wohl die Kapitalertragssteuer. Bei passiven Einkommen aus z.B. YouTube, Online-Kurse… bitte ich dich, individuell nachzuschauen. Denn es gibt viele Ausnahmen: Beispielsweise führt Google für AdSense-Werbung die Umsatzsteuer bereits automatisch in Irland ab.

Informiere dich deshalb gründlich und verlasse dich nicht nur auf meine Angaben! Aber trotzdem: Steuern scheinen am Anfang sehr komplex – und sie sind es auch –, aber Du raubst dir die Chance auf dein Traumleben, schreckst Du vor ihnen zurück. Jetzt ist das alles noch überwältigend, hast Du aber einmal ein passives Einkommen erwirtschaftet, lernst Du es von ganz alleine – einfach, weil sie von da an zu deinem Leben gehören.

Hast Du noch Fragen zu Steuern und passivem Einkommen?

Habe ich irgendetwas vergessen?

Hast Du Fehler gefunden?

Schreibe es mir in den Kommentaren 🙂


Junge schaut in die Kamera

Über den Autor:

Finanz-Enthusiast, Self-Improvement-Sensei und  notorischer Wort-Jongleur – diese drei Engel für Charlie bin ich: Robin. Meine Texte entzaubern die Finanzwelt, um sie Dir zerlegt auf dem Silbertablett zu präsentieren. Für Deine finanzielle Bildung und ein selbstbestimmteres Leben.

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Robin Prock

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