Viele Arbeitnehmer*innen kennen das „Weihnachtsgeld“ – also eine einmalige Sonderzahlung vom Arbeitgeber zum Jahresende. Doch die Frage „Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?“ lässt sich nicht einfach mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Vielmehr hängt es vom Land, von der Art der Zahlung und vom individuellen Einkommen ab. In diesem Artikel untersuchen wir die steuerliche Behandlung dieser Sonderzahlung in Deutschland, Österreich und der Schweiz, zeigen Beispiele auf und machen deutlich, worauf man achten muss.
Was versteht man unter Weihnachtsgeld?
Unter dem Begriff „Weihnachtsgeld“ versteht man üblicherweise eine Sonderzahlung, die zusätzlich zum regulären Gehalt geleistet wird und meist im November oder Dezember ausgezahlt wird. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Vielmehr ergeben Anspruch und Höhe sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung.
Da es sich um eine Sonderzahlung handelt, wird sie in der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bewertung oft als „sonstiger Bezug“ bzw. „Sonderzahlung“ behandelt – und darum gelten besondere Regeln bei der Besteuerung.
Warum nicht einfach steuerfrei?
Die Verlockung: „Weihnachtsgeld – das wäre ja quasi Geschenk, also steuerfrei?“ Leider nein – zumindest nicht grundsätzlich. In den betrachteten Ländern gilt: Sonderzahlungen sind in aller Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn sie als Arbeitslohn anzusehen sind. In Deutschland etwa heißt es klar: „Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung und voll steuerpflichtig.“
Es gibt keine – oder kaum – Pauschalregel, nach der Weihnachtsgeld automatisch steuerfrei wäre. Und sogar wenn gewisse Freibeträge existieren oder Sonderregelungen greifen, so bleibt: Das Weihnachtsgeld wird beim Gesamtlohn berücksichtigt und beeinflusst damit Steuer- und Abgabenlast.
Deutschland: Besteuerung von Weihnachtsgeld
Rechtslage
In Deutschland zählt das Weihnachtsgeld als Arbeitslohn und damit grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es fällt in die Kategorie „sonstige Bezüge“ (also Vergütungen, die nicht regelmäßig als laufender Monatslohn gezahlt werden) und wird bei der Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle berechnet.
Praxisbeispiel
Ein Beschäftigter erhält regulär 4.000 Euro Monatsgehalt (also 48.000 Euro im Jahr), und zusätzlich zum regulären Gehalt 4.000 Euro Weihnachtsgeld. Es ergibt sich folgendes Verhalten: Ohne Weihnachtsgeld würde bei 48.000 Euro Jahreslohn eine bestimmte Steuer anfallen. Mit dem Weihnachtsgeld steigt das Einkommen auf 52.000 Euro, und die Steuerlast wird für den gesamten Betrag berechnet – die Differenz ergibt die Steuer auf das Weihnachtsgeld.
Das heißt: Vom Brutto-Weihnachtsgeld bleibt nicht automatisch der volle Betrag netto übrig – durch die progressive Besteuerung und das „Hineinziehen“ in das Jahreseinkommen steigt die Steuerlast.
Fazit für Deutschland
Kurz und klar: Nein – Weihnachtsgeld ist nicht steuerfrei in Deutschland. Es unterliegt der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht, soweit es Arbeitslohn darstellt. Wer solche Sonderzahlungen erhält, sollte sich bewusst sein, dass mehr Brutto nicht gleich viel mehr Netto bedeutet.
Österreich: Besteuerung von Weihnachtsgeld
Rechtslage
Auch in Österreich gilt, dass Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld steuerpflichtig sind, aber mit begünstigter Besteuerung bis zu bestimmten Grenzen. So heißt es, dass Sonderzahlungen („sonstige Bezüge“) im Ausmaß von zwei durchschnittlichen Monatsbezügen mit einem fixen Steuersatz besteuert werden.
Konkret: Für die ersten 620 Euro dieser Sonderzahlung in einem Jahr fällt 0 % Steuer an, für den nächsten Teil bis 24.380 Euro gilt 6 %, weitere Teile mit 27 % bzw. 35,75 %.
Praxisbeispiel
Angenommen ein Arbeitnehmer bekommt ein Weihnachtsgeld von 1.500 Euro. In Österreich würde für die ersten 620 Euro keine Steuer anfallen. Für die übrigen 880 Euro würde dann der Satz von 6 % (sofern nicht schon in eine höhere Kategorie gefallen) zur Anwendung kommen. Nebenbei: Natürlich zählt das Weihnachtsgeld zum Einkommen und kann Einfluss auf andere steuerliche Größen haben.
Fazit für Österreich
Weihnachtsgeld in Österreich ist nicht automatisch steuerfrei, aber in vielen Fällen begünstigt besteuert. Man erzielt also einen Vorteil gegenüber einer regulären Lohnzahlung – aber es bleibt dennoch steuerpflichtig.
Schweiz: Besteuerung von Weihnachtsgeld
Rechtslage
In der Schweiz wird das Weihnachtsgeld häufig als „13. Monatslohn“ bezeichnet oder als Sondervergütung des Arbeitgebers gezahlt.
Steuerrechtlich gilt, dass bei Sondervergütungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld diese als Bestandteil des Lohns gelten können und somit der Einkommens- bzw. Quellensteuer unterliegen können.
Besonderheiten
Ein interessantes Detail: In der Schweiz handelt es sich beim Jahr lohnsteuerlich um 12 Monate – das heißt, auch wenn 13 Monatslöhne gezahlt werden, wird steuerlich üblicherweise keine zusätzliche monatliche Einheit geschaffen. Welche Abgaben oder welcher Steuersatz im konkreten Kanton gelten, hängt vom Wohnort / Arbeitsort ab (Kantone haben teils unterschiedliche Tarife).
Fazit für die Schweiz
Weihnachtsgeld ist auch in der Schweiz nicht grundsätzlich steuerfrei. Es wird als Lohnbestandteil behandelt und unterliegt der Steuerpflicht entsprechend der kantonalen bzw. bundesrechtlichen Vorgaben.
Vergleich und Zusammenfassung
Wenn wir Deutschland, Österreich und die Schweiz gegenüberstellen:
- Deutschland: Grundsätzlich voll steuerpflichtig – keine generelle Steuerfreiheit.
- Österreich: Steuerpflichtig, aber mit begünstigter Besteuerung bei Sonderzahlungen.
- Schweiz: Steuerpflichtig als Bestandteil des Arbeitslohns – kantonale Unterschiede möglich. In allen drei Ländern gilt also: Weihnachtsgeld ist nicht per se steuerfrei. Wer diese Sonderzahlung erhält, sollte prüfen, wie sie in der konkreten Situation besteuert wird.
Ein wichtiger Hinweis: Wenn das Gesamteinkommen niedrig ist, kann sich die Steuerlast auf das Weihnachtsgeld verringern – etwa wenn der Grundfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Zum Beispiel heißt es in einem Ratgeber für Deutschland: „Weihnachtsgeld ist nur dann steuerfrei, wenn das jährliche Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.“ Allerdings: Das ist ein Sonderfall und keine generelle Regel.
Praktische Tipps für Arbeitnehmer
Damit das Thema nicht abstrakt bleibt, hier einige Hinweise, wie man mit Weihnachtsgeld umgehen kann:
- Vor der Auszahlung informieren: Arbeitgeber sagen oft, ob es sich um eine freiwillige Sonderzahlung handelt oder ob sie vertraglich zugesichert ist.
- Steuer- und Nettobetrag abschätzen: Da Sonderzahlungen höher besteuert werden können oder in eine höhere Steuerklasse rutschen, lohnt sich eine Abschätzung, wieviel netto übrig bleibt.
- Auszahlungstermin beachten: Wenn etwa eine Sonderzahlung im Januar des Folgejahres fließt, wird sie dem Folgejahr zugerechnet – das kann Auswirkungen auf Steuerjahr und Belastung haben.
- Bei der Steuererklärung kontrollieren: In Österreich z. B. gelten begünstigte Steuersätze für Sonderzahlungen bis zur Grenze – man sollte prüfen, ob diese angewandt wurde.
- Sonderregelungen nutzen: In Deutschland besteht bei Minijobs z. B. die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber eine pauschale Versteuerung von 2 % wählt.
- Nicht vergessen: Sozialversicherungspflicht bleibt oft ebenfalls bestehen, nicht nur die Steuerpflicht.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich ohne Umschweife sagen: Wenn Sie Weihnachtsgeld erhalten, dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass dieses steuerfrei bleibt. In Deutschland ist es klar steuerpflichtig. In Österreich gibt es begünstigte Besteuerung, aber Steuerpflicht bleibt bestehen. In der Schweiz gilt es ebenfalls als steuerpflichtiger Lohnbestandteil. Planen Sie deshalb sorgfältig, wie diese Sonderzahlung Ihr Gesamtbudget, Ihre Steuerlast und eventuell Ihre Sozialversicherung beeinflusst.
FAQ: Weihnachtsgeld und Steuer1. Ist Weihnachtsgeld in Deutschland steuerfrei?
Nein. Weihnachtsgeld zählt in Deutschland als „sonstiger Bezug“ und ist voll steuerpflichtig. Es wird wie normales Gehalt behandelt und unterliegt der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherung. Eine Steuerfreiheit gibt es nur in sehr seltenen Fällen – etwa, wenn das gesamte Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt.
2. Wie hoch ist die Steuer auf Weihnachtsgeld in Deutschland?
Der Steuersatz hängt vom individuellen Einkommen und der Steuerklasse ab. Das Weihnachtsgeld wird zum Jahresbrutto hinzugerechnet und nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Je höher das Einkommen, desto stärker wirkt die Progression. Pauschal kann man sagen: Zwischen 30 % und 50 % des Weihnachtsgeldes gehen meist an Steuern und Sozialabgaben.
3. Gibt es in Deutschland Freibeträge oder Sonderregelungen?
Nein, kein allgemeiner Freibetrag. Das Weihnachtsgeld wird wie normales Einkommen behandelt. Nur bei Mini-Jobs kann der Arbeitgeber eine pauschale Steuer von 2 % anwenden – dann gilt das Weihnachtsgeld als abgegolten. Für alle anderen Arbeitnehmer gibt es keine Steuerfreiheit.
4. Wie wird Weihnachtsgeld in Österreich besteuert?
In Österreich wird Weihnachtsgeld als „sonstiger Bezug“ mit begünstigter Besteuerung behandelt. Das bedeutet:
- Die ersten 620 Euro pro Jahr sind steuerfrei.
- Beträge bis 24.380 Euro werden mit nur 6 % besteuert.
- Erst darüber gelten die normalen Einkommensteuersätze. Diese Regelung macht das österreichische System deutlich arbeitnehmerfreundlicher als das deutsche.
5. Muss man in Österreich Sozialversicherung auf Weihnachtsgeld zahlen?
Ja. Weihnachtsgeld unterliegt auch in Österreich der Sozialversicherungspflicht – also Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Die Steuerbegünstigung betrifft ausschließlich die Einkommensteuer, nicht die Abgaben.
6. Ist Weihnachtsgeld in der Schweiz steuerfrei?
Nein. Auch in der Schweiz gilt Weihnachtsgeld (oft „13. Monatslohn“ genannt) als regulärer Bestandteil des Einkommens. Es ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, wird aber bei der Jahressteuer einfach in den Gesamtjahreslohn eingerechnet. Der Steuersatz richtet sich nach Kanton und Einkommen.
7. Was ist der Unterschied zwischen Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt?
Weihnachtsgeld ist meist eine freiwillige Sonderzahlung, die zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird.
Ein 13. Monatsgehalt dagegen ist vertraglich festgeschrieben und zählt als regulärer Teil des Jahreslohns. Beide Varianten sind steuerpflichtig – aber die rechtliche Grundlage ist unterschiedlich.
8. Wann ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
Nur in Ausnahmen. Steuerfreiheit kann gelten, wenn:
- das Einkommen so niedrig ist, dass keine Steuer anfällt (unterhalb des Grundfreibetrags),
- der Arbeitgeber eine steuerfreie Sachzuwendung (z. B. Gutscheine bis 50 Euro/Monat) statt Geld zahlt,
- oder eine gesetzliche Sonderregelung für bestimmte Berufsgruppen besteht (z. B. im öffentlichen Dienst mit Zuschusscharakter). In allen anderen Fällen bleibt Weihnachtsgeld steuerpflichtig.
9. Lohnt es sich, Weihnachtsgeld in Gutscheinen auszuzahlen?
Teilweise. Gutscheine oder Sachzuwendungen sind bis 50 Euro monatlich steuerfrei. Wird das Weihnachtsgeld in Form solcher steuerfreien Sachzuwendungen ausgezahlt, kann man etwas Steuern sparen. Alles darüber hinaus bleibt steuerpflichtig.
10. Wann wird Weihnachtsgeld ausgezahlt – und spielt das Datum steuerlich eine Rolle?
Ja. Weihnachtsgeld, das im Dezember gezahlt wird, zählt steuerlich zum laufenden Jahr. Wird es erst im Januar überwiesen, fällt es ins nächste Steuerjahr – was Auswirkungen auf die Progression haben kann. Arbeitgeber können den Zeitpunkt daher gezielt planen, um die Steuerlast zu glätten.
11. Wie kann ich prüfen, ob mein Weihnachtsgeld korrekt versteuert wurde?
Am einfachsten über die Gehaltsabrechnung: Dort muss das Weihnachtsgeld separat ausgewiesen sein, meist als „sonstiger Bezug“. Außerdem ist erkennbar, welche Steuerklasse, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge angewendet wurden. In Österreich sollte man prüfen, ob die 6 %-Begünstigung korrekt berücksichtigt wurde.
12. Was bleibt vom Weihnachtsgeld netto übrig?
Das hängt stark von Einkommen, Steuerklasse und Land ab.
- Deutschland: durchschnittlich 50 – 65 % des Bruttobetrags.
- Österreich: oft 70 – 85 %, durch die niedrigere Besteuerung.
- Schweiz: abhängig vom Kanton, meist 60 – 80 %. Je höher der persönliche Steuersatz, desto geringer der Nettobetrag.
13. Gibt es Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten?
Ja. Beamte im öffentlichen Dienst haben häufig tarifvertragliche oder gesetzliche Regelungen, die eine Sonderzahlung vorsehen. Auch diese sind aber steuerpflichtig, da sie als Arbeitslohn gelten. Unterschiede bestehen eher in der Höhe und Berechnungsweise, nicht in der Steuerpflicht.
14. Wie kann man Weihnachtsgeld steuerlich optimieren?
Rechtlich korrekt nur durch:
- Lohnsteuerfreibeträge auf der Steuerkarte (Deutschland) beantragen,
- steuerfreie Sachzuwendungen nutzen,
- Splitting von Zahlungen (z. B. Teil im Januar),
- oder durch Gehaltsumwandlungen, etwa in betriebliche Altersvorsorge. Illegale „Tricks“ sind keine Option – sie führen zu Nachzahlungen.
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