Auswandern mit Kind? So bleibt dir das Kindergeld trotzdem sicher!

Das Kindergeld ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine zentrale staatliche Unterstützung für Familien. Es soll die finanziellen Belastungen, die mit der Erziehung und Ausbildung von Kindern verbunden sind, abfedern. Obwohl die Grundidee überall ähnlich ist, unterscheiden sich die Beträge und die administrativen Abläufe deutlich. Besonders wichtig ist für viele Familien auch die Frage, ob und wie Kindergeld ins Ausland gezahlt werden kann, wenn ein Umzug oder eine Auswanderung ansteht.

Illustration, die das Wort "Kindergeldauszahlung" mit einer Person an einem Laptop und Euro-Bargeld zeigt, was für die Kindergeldauszahlung in Deutschland steht.

Kindergeldauszahlung in Deutschland – Höhe und Ablauf

In Deutschland erhalten Eltern seit Januar 2023 für jedes Kind einheitlich 250 Euro pro Monat. Damit wurde die frühere Staffelung abgeschafft, bei der das erste und zweite Kind etwas niedriger gefördert wurden als das dritte oder vierte. Zuständig für die Auszahlung ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Sie überweist das Kindergeld monatlich direkt auf das Konto der Eltern. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Kindergeldnummer ab. So kann es vorkommen, dass eine Familie ihr Geld gleich zu Monatsbeginn erhält, während eine andere es erst um den zehnten Werktag herum ausgezahlt bekommt.

Ein praktisches Beispiel zeigt die Dimension: Eine Familie mit drei Kindern erhält monatlich 750 Euro. Endet ihre Kindergeldnummer auf die Ziffer 4, überweist die Familienkasse den Betrag in der Regel um den zehnten Werktag des Monats.

Familienbeihilfe in Österreich – Unterschiede nach Alter des Kindes

In Österreich spricht man nicht von Kindergeld, sondern von Familienbeihilfe. Die Höhe hängt stark vom Alter des Kindes ab. Für Kleinkinder beträgt sie etwas mehr als 120 Euro pro Monat, bei Schulkindern steigt sie auf rund 130 bis 150 Euro, und für Jugendliche über 19 Jahre liegt sie bei etwa 165 Euro. Hinzu kommt automatisch ein Kinderabsetzbetrag von 61,80 Euro monatlich pro Kind, sodass die tatsächliche Unterstützung höher ausfällt.

Ein Beispiel macht das deutlich: Eine Familie mit einem fünfjährigen Kind und einem vierzehnjährigen Jugendlichen erhält über 400 Euro pro Monat, die vom Finanzamt direkt auf das Konto der Eltern überwiesen werden.

Familienzulagen in der Schweiz – Beträge und Auszahlung

In der Schweiz gibt es keine zentrale Kindergeldleistung, sondern Familienzulagen. Sie unterscheiden sich je nach Kanton, liegen aber meist zwischen 200 und 250 Franken pro Monat und Kind. Für Kinder in Ausbildung können die Zulagen auch 250 bis 300 Franken betragen. Die Auszahlung erfolgt nicht über staatliche Kassen, sondern in der Regel über den Arbeitgeber, der die Beträge zusammen mit dem Gehalt überweist. Selbstständige müssen sich hingegen direkt an die Familienausgleichskasse wenden.

Ein Beispiel aus Zürich verdeutlicht die Praxis: Eine Familie mit zwei Kindern, von denen eines sechs Jahre alt ist und das andere sich in Ausbildung befindet, erhält insgesamt 450 Franken monatlich.

Ablauf der Kindergeldauszahlung im Vergleich

In allen drei Ländern ist die Kindergeldauszahlung planbar und erfolgt regelmäßig per Überweisung. Unterschiede gibt es jedoch bei den Zuständigkeiten. In Deutschland kümmert sich die Familienkasse um die Zahlungen, in Österreich ist das Finanzamt verantwortlich, und in der Schweiz sind Arbeitgeber und Familienausgleichskassen eingebunden. In jedem Fall ist es wichtig, dass Änderungen wie ein Umzug, eine Ausbildung oder ein Arbeitsplatzwechsel des Kindes sofort gemeldet werden, um Rückforderungen zu vermeiden.

Kindergeld im Ausland – Kann die Auszahlung weiterlaufen?

Viele Eltern stellen sich die Frage, ob Kindergeld auch dann gezahlt wird, wenn sie ins Ausland ziehen. Die Antwort hängt stark vom Zielland und der steuerlichen Situation ab.

Kindergeld in Deutschland bei Auswanderung

In Deutschland bleibt der Anspruch bestehen, wenn die Eltern oder Kinder in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz leben und ein Elternteil weiterhin in Deutschland steuerpflichtig ist. Zieht die Mutter mit den Kindern beispielsweise nach Österreich, während der Vater in Deutschland arbeitet und dort Steuern zahlt, wird das Kindergeld weiterhin gezahlt. Gewährt Österreich ebenfalls Familienleistungen, wird nur die Differenz ausgeglichen. Zieht eine Familie hingegen nach Dubai, Kanada oder in die USA, entfällt der Anspruch in den meisten Fällen, außer in Sonderkonstellationen wie beim diplomatischen Dienst.

Familienbeihilfe in Österreich bei Auswanderung

Auch in Österreich bleibt die Familienbeihilfe bestehen, wenn die Familie in ein EU- oder EWR-Land oder in die Schweiz zieht, solange ein Elternteil weiterhin steuerpflichtig in Österreich bleibt. Zieht eine Familie von Wien nach München und der Vater arbeitet weiter in Österreich, bleibt der Anspruch bestehen. Bei einem Umzug in ein Drittland wie die USA endet der Anspruch hingegen fast immer.

Familienzulagen in der Schweiz bei Wohnsitz im Ausland

In der Schweiz sind die Familienzulagen besonders stark an die Erwerbstätigkeit geknüpft. Lebt eine Familie im Ausland, behält aber ein Elternteil seinen Arbeitsplatz in der Schweiz, werden die Zulagen weiterhin gezahlt. Zieht die Familie nach Deutschland, während der Vater in Zürich arbeitet, bleibt der Anspruch bestehen. Wird die Erwerbstätigkeit jedoch komplett ins Ausland verlagert, entfällt der Anspruch vollständig.

Rechtliche Grundlage der Kindergeldauszahlung ins Ausland

Die Auszahlung ins Ausland basiert in Deutschland und Österreich auf den EU-Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme. Diese sorgen dafür, dass Eltern bei einem Umzug in ein anderes EU-Land nicht schlechter gestellt werden. Entscheidend ist aber, dass Doppelzahlungen ausgeschlossen sind. Wenn ein Land bereits Familienleistungen zahlt, kann es in einem anderen Land höchstens eine Differenzzahlung geben.

Fazit: Kindergeldauszahlung national und international

Die Kindergeldauszahlung in Deutschland, die Familienbeihilfe in Österreich und die Familienzulagen in der Schweiz sind wichtige finanzielle Stützen für Familien. Auch wenn die Höhe der Beträge und die Organisation unterschiedlich sind, bleibt die Grundidee dieselbe. Wer innerhalb der EU oder in die Schweiz umzieht, hat in der Regel weiterhin Anspruch auf Zahlungen. Bei einem Umzug in Drittstaaten wie die USA, Kanada oder die Vereinigten Arabischen Emirate endet der Anspruch dagegen fast immer. Familien sollten sich daher vor einer Auswanderung rechtzeitig bei den zuständigen Behörden informieren, um Klarheit über ihre individuelle Situation zu bekommen und mögliche Rückforderungen zu vermeiden.

FAQ zur Kindergeldauszahlung

Wann wird das Kindergeld in Deutschland ausgezahlt?

In Deutschland erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes monatlich durch die Familienkasse. Der genaue Termin hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Familien mit einer niedrigen Endziffer erhalten das Geld meist am Monatsanfang, während bei höheren Endziffern die Überweisung oft erst um den zehnten Werktag herum erfolgt. Das Geld geht direkt auf das angegebene Konto des Antragstellers.

Wie hoch ist das Kindergeld in Deutschland aktuell?

Seit Januar 2023 erhalten Eltern in Deutschland für jedes Kind unabhängig von der Geburtenreihenfolge monatlich 250 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt also 500 Euro, eine Familie mit drei Kindern 750 Euro. Damit gehört Deutschland innerhalb Europas zu den Ländern mit vergleichsweise hohen Leistungen.

Kann ich Kindergeld auch ins Ausland auszahlen lassen?

Eine Auszahlung ins Ausland ist möglich, wenn die Familie in einem EU-Staat, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz lebt und ein Elternteil weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleibt. Wer nach Spanien oder Österreich zieht und dort lebt, kann das Kindergeld weiter beziehen. Zieht die Familie jedoch in ein Drittland wie die USA oder Dubai, endet der Anspruch in der Regel.

Bekomme ich Kindergeld doppelt, wenn auch das neue Wohnsitzland zahlt?

Doppelzahlungen sind ausgeschlossen. Erhält eine Familie in einem EU-Staat bereits eine vergleichbare Leistung, wird in Deutschland geprüft, ob ein Anspruch auf eine sogenannte Differenzzahlung besteht. Ist das Kindergeld in Deutschland höher als im neuen Wohnsitzland, wird die Differenz ausgezahlt. Liegt es niedriger, gibt es keinen zusätzlichen Betrag.

Wie funktioniert die Auszahlung in Österreich?

In Österreich heißt das Kindergeld Familienbeihilfe. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und liegt zwischen 120 und 165 Euro im Monat. Zusätzlich wird automatisch ein Kinderabsetzbetrag von 61,80 Euro ausgezahlt. Zuständig für die Auszahlung ist das Finanzamt, das die Beträge direkt auf das Konto der Eltern überweist.

Wie ist die Situation in der Schweiz geregelt?

In der Schweiz werden Familienzulagen gezahlt, die je nach Kanton meist zwischen 200 und 250 Franken pro Kind und Monat liegen. Für Kinder in Ausbildung sind höhere Beträge möglich. Die Auszahlung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber, der die Beträge zusammen mit dem Gehalt überweist. Selbstständige müssen sich direkt an die Familienausgleichskasse wenden.

Was muss ich tun, wenn ich umziehe?

Ein Umzug muss der zuständigen Behörde sofort gemeldet werden, egal ob es sich um die Familienkasse in Deutschland, das Finanzamt in Österreich oder die Familienausgleichskasse in der Schweiz handelt. Wird ein Wohnsitzwechsel nicht rechtzeitig angezeigt, kann es zu Rückforderungen kommen, wenn Zahlungen unrechtmäßig weiterlaufen.

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