Seit ein paar Tagen häufen sich bei uns die gleichen Nachrichten: „Marco, könnt ihr eigentlich noch Auslandskonten eröffnen?” Die kurze Antwort: Ja. Solange es geht. Die längere Antwort steht in einer EU-Richtlinie, über die kaum jemand spricht, obwohl sie das grenzüberschreitende Banking für Millionen Europäer neu ordnet.
Sie heißt CRD VI. Und sie enthält einen einzigen Artikel, der ab 2027 dafür sorgt, dass Banken außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Menschen mit EU-Wohnsitz kein normales Konto mehr anbieten dürfen — jedenfalls nicht ohne eigene, lizenzierte Niederlassung in der EU. In diesem Beitrag erfährst Du, was genau beschlossen wurde, welche zwei Stichtage Du Dir merken musst, welche Ausnahmen es gibt (und warum Du Dich auf sie nicht verlassen solltest) — und was Du jetzt, im verbleibenden Zeitfenster, noch konkret tun kannst.
Was CRD VI ist — und warum darüber niemand spricht
CRD VI ist die sechste Fassung der EU-Eigenkapitalrichtlinie: Richtlinie (EU) 2024/1619, die die bisherige Bankenrichtlinie 2013/36/EU — die viele noch als CRD IV kennen — ändert. Verkauft wird das Paket als technische Umsetzung des sogenannten „Basel-III-Endspiels”: Eigenkapitalquoten, Risikogewichte, Aufsichtsbefugnisse. Alles sehr trocken, alles sehr unauffällig.
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Genau deshalb hat kaum jemand hingeschaut. Denn mitten in diesem Aufsichtsrecht steckt eine Regel, die nichts mit Eigenkapital zu tun hat, sondern mit einer schlichten Frage: Wer darf Dir überhaupt noch ein Konto geben?
Artikel 21c: Der Satz, der alles ändert
Der entscheidende Hebel ist Artikel 21c CRD VI, das sogenannte Zweigstellenerfordernis für Drittstaaten-Institute (englisch: third-country branch requirement).
Vereinfacht gesagt: Ein Finanzinstitut mit Sitz außerhalb des EWR darf Kundinnen und Kunden in der EU Kerngeschäfte des Bankgeschäfts nur noch dann anbieten, wenn es dafür eine zugelassene Zweigniederlassung in einem EU-Mitgliedstaat gründet — oder gleich eine Tochterbank mit eigener EU-Lizenz.
Das ist der eigentliche Clou. Die Regel verbietet Dir nichts. Sie verbietet der Bank etwas. Und weil kaum eine Bank in Tiflis, Dubai oder auf Mauritius wegen ein paar hundert deutschsprachigen Privatkunden eine EU-Banklizenz beantragen wird, ist das Ergebnis in der Praxis dasselbe: Die Tür geht zu.
Was zählt als „Kerngeschäft”?
Unter die Regel fallen die klassischen Bankdienstleistungen:
- die Entgegennahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern — also Giro-, Spar- und Tagesgeldkonten,
- das Kreditgeschäft in allen Spielarten,
- die Übernahme von Garantien und Verpflichtungen.
Nicht erfasst sind unter anderem reine Wertpapierdienstleistungen, die weiterhin dem MiFID-Regime unterliegen, sowie Interbanken- und konzerninterne Geschäfte. Das ist ein wichtiger Unterschied — und einer der wenigen Lichtblicke: Ein Depot ist rechtlich etwas anderes als ein Girokonto.
Zwei Daten, die Du Dir merken solltest
Der Zeitplan ist öffentlich und eindeutig:
- 11. Juli 2026 — Stichtag für den Bestandsschutz. Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, sollen von der Neuregelung nicht erfasst werden (Grandfathering).
- 11. Januar 2027 — ab diesem Tag gilt das Zweigstellenerfordernis. Drittstaaten-Institute ohne EU-Niederlassung dürfen dann kein Neugeschäft mit EU-Kunden mehr machen.
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis Anfang Januar 2026 in nationales Recht gießen. Das läuft gerade — leise, Land für Land.
Lies diese beiden Daten noch einmal in Ruhe. Der erste Stichtag liegt bereits hinter uns. Wer heute ein Konto eröffnet, fällt also nicht mehr automatisch unter den Bestandsschutz für Altverträge. Was bleibt, ist das Fenster bis Januar 2027 — und die schlichte Tatsache, dass eine bestehende, gelebte Bankbeziehung im Zweifel ungleich mehr wert ist als ein Antrag, den Du erst 2027 stellen willst.
Die Ausnahmen — und warum Du Dich nicht auf sie verlassen solltest
Ja, es gibt Ausnahmen. Nein, sie sind keine Strategie.
Reverse Solicitation. Wenn ein Kunde eine Drittstaaten-Bank ausschließlich aus eigener Initiative anspricht, greift das Zweigstellenerfordernis nicht. Das klingt nach einem bequemen Schlupfloch. Nur: Aufsichtsbehörden legen diese Ausnahme traditionell extrem eng aus — jede Werbung, jede Ansprache, jeder Vermittler kann sie zerstören. Und die Beweislast liegt nicht bei Dir, sondern bei der Bank, die genau deshalb im Zweifel lieber Nein sagt. Als Geschäftsmodell für dauerhaften Marktzugang taugt Reverse Solicitation nicht, und die Aufsicht hat das mehrfach unmissverständlich klargestellt.
Bestandsschutz. Er schützt bestehende Verträge — nicht Deinen Wunsch, in zwei Jahren noch einen neuen abzuschließen. Und er hindert keine Bank daran, Dich aus rein geschäftspolitischen Gründen zu kündigen.
Wertpapierdienstleistungen. Depots bleiben außen vor. Ein Depot ersetzt aber kein funktionierendes Konto, über das Du Geld senden und empfangen kannst.
Warum Banken schon heute kündigen
Das Entscheidende passiert nicht 2027. Es passiert jetzt.
Banken planen nicht auf den Tag genau. Sie planen in Risikoklassen. Wenn eine Kundengruppe ab einem bestimmten Datum regulatorisch teuer, kompliziert oder schlicht unzulässig wird, dann trennt man sich vorher von ihr — im Fachjargon: De-Risking. Genau das ist der Grund, warum bereits heute Kündigungsschreiben bei Menschen mit EU-Wohnsitz eintreffen, ohne dass irgendjemand etwas falsch gemacht hätte.
Und es ist auch der Grund, warum Neuanträge aus der EU bei vielen Instituten heute schon spürbar zäher laufen als noch vor einem Jahr. Nicht, weil es verboten wäre. Sondern weil niemand einen Kunden aufbaut, den er in 18 Monaten wieder abbauen muss.
Der eigentliche Hebel heißt Wohnsitz
Wenn Du Artikel 21c genau liest, fällt auf, woran die ganze Regel hängt: nicht an Deiner Staatsangehörigkeit, nicht an Deinem Pass, nicht an Deinem Geld. Sondern daran, wo Du ansässig bist.
Damit wird der Wohnsitz — steuerlich wie zivilrechtlich — zur zentralen Stellschraube des internationalen Bankings. Wer eine belastbare Ansässigkeit außerhalb des EWR nachweisen kann, ist von Artikel 21c schlicht nicht betroffen. Das ist der Grund, warum Themen wie Georgien, Paraguay, die VAE oder ein steuerlicher Wohnsitzwechsel in den letzten Monaten so massiv an Bedeutung gewonnen haben. Es geht nicht um Steuerflucht. Es geht um Zugang zum Finanzsystem.
Wichtig und ehrlich gesagt: Ein Wohnsitzwechsel ist kein Formular, sondern ein Projekt. Er hat steuerliche, melderechtliche und familiäre Folgen und will sauber geplant sein. Aber er ist die einzige Antwort, die den Kern des Problems wirklich trifft.
Was CRD VI ausdrücklich nicht bedeutet
Hier ist uns Genauigkeit wichtiger als Dramatik. Deshalb ebenso klar:
- Auslandskonten werden nicht verboten. Es bleibt legal, ein Konto im Ausland zu besitzen. Was reguliert wird, ist die Bank — nicht der Kunde.
- Niemand nimmt Dir Dein Geld weg. CRD VI enthält keinerlei Zugriffs- oder Enteignungsmechanismus.
- Deine Pflichten bleiben, wie sie sind. Automatischer Informationsaustausch (CRS), Anzeige- und Meldepflichten, korrekte Angabe ausländischer Erträge in der Steuererklärung — all das gilt vorher wie nachher. Ein Auslandskonto ist ein Werkzeug für Stabilität und Handlungsfähigkeit, kein Versteck.
- Bestehende Verträge sind nicht automatisch tot. Für Altverträge ist Bestandsschutz vorgesehen. Verlassen solltest Du Dich darauf trotzdem nicht — kündigen darf Dir eine Bank auch weiterhin.
Was Du jetzt konkret tun kannst
1. Ehrliche Bestandsaufnahme. Wie viele Bankbeziehungen hast Du — und wie viele davon liegen außerhalb der EU? Wenn die Antwort „null” lautet, hängt Deine gesamte Zahlungsfähigkeit an einem einzigen Rechtsraum und einer einzigen Währung.
2. Das Fenster nutzen, statt es zu beobachten. Ein Konto, das heute existiert, ist heute nutzbar. Ein Konto, das Du „irgendwann mal” eröffnen wolltest, lässt sich 2027 möglicherweise gar nicht mehr eröffnen. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der ganze Unterschied.
3. Die Wohnsitzfrage sauber prüfen. Nicht überstürzt, nicht aus Angst — aber mit klarem Kopf und mit jemandem, der die Details kennt. Für viele ist das der Punkt, an dem sich entscheidet, ob sie in fünf Jahren noch frei agieren können.
Welche Auslandskonten wir aktuell noch begleiten
Wir eröffnen weiterhin Konten — und wir werden das tun, solange es geht. Aktuell begleiten wir unter anderem Georgien (remote und vor Ort, auf Wunsch inklusive Steuernummer und Wohnsitznachweis), die Schweiz, Liechtenstein, die USA (privat und für Deine LLC), Dubai/VAE, Singapur, Paraguay, Mexiko, Ungarn sowie klassische Offshore-Standorte wie Mauritius, die Isle of Man, Belize, die Cayman Islands und die Cookinseln.
Eine vollständige und immer aktuelle Übersicht findest Du hier: Auslandskonten im Geldhelden-Shop.
Wenn Du nicht weißt, welches Land zu Deiner Situation passt, ist das Länder-Strategiegespräch der richtige erste Schritt — dort klären wir in einem Gespräch, was in Deinem Fall überhaupt sinnvoll und realistisch ist, bevor Du irgendetwas buchst.
Fazit
CRD VI ist kein Weltuntergang. Es ist etwas Unbequemeres: eine stille, technisch verpackte Verengung, die erst dann weh tut, wenn man sie braucht — und dann ist sie fertig.
Die EU wird alles daransetzen, den unkontrollierten Zugang zu Banken außerhalb ihres Rechtsraums so schnell wie möglich zu schließen. Das ist keine Verschwörung, das steht im Amtsblatt. Wer es jetzt nicht wenigstens versucht, wird dieses Fenster in ein paar Monaten nicht mehr vorfinden.
Nur wer handelt, hat einen Vorsprung. Wir unterstützen Dich dabei — solange es geht.
Quelle und weiterführende Analyse: staatenlos.ch — „CRD4: EU-Bankenverbot, Compliance und Wohnsitz”. Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI), insbesondere Artikel 21c.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Die nationale Umsetzung von CRD VI ist in einzelnen Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen, Details können sich unterscheiden. Prüfe Deine persönliche Situation immer mit qualifizierter Beratung.



