Seit 2005 gilt in Deutschland die nachgelagerte Besteuerung – Beiträge zur Altersvorsorge wurden zunehmend steuerfrei gestellt, im Gegenzug werden die Renten später besteuert. Das Ziel: Arbeitnehmer sollen beim Sparen entlastet werden, während die vermeintlich niedriger verdienenden Ruheständler später Steuern zahlen, idealerweise zu einem geringeren Steuersatz als während des Arbeitslebens.
Wie hoch ist die Steuer auf die Rente – und wie wird der Anteil berechnet?
Der genaue Steueranteil hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer bereits 2005 in Rente ging, musste nur 50 % der Bruttorente versteuern. Dieser Anteil stieg in großen Schritten bis 2020 auf 80 %, anschließend langsamer, sodass heute – für Neurentner im Jahr 2025 – 85 % der Rente steuerpflichtig sind, der Rentenfreibetrag also 15 % beträgt . Der Freibetrag wird als absoluter Eurobetrag einmalig festgelegt und bleibt lebenslang gleich – auch wenn die Rente steigt (siehe weiter unten) .
Für 2025 liegt der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) bei etwa 12.096 € für Alleinstehende. Darüber hinaus gelten Werbungskosten-Pauschale (102 €), Sonderausgaben (36 €), Vorsorgeaufwendungen bis zu bestimmten Höchstbeträgen – all das mindert das zu versteuernde Einkommen .
Wieso zahlt man als Rentner oft mehr Steuer im Verhältnis – und was steckt dahinter?
Weil beim Rentenbeginn der steuerfreie Anteil einmal festgelegt wird und später nicht an Rentenerhöhungen angepasst wird. Wenn die Rente steigt – etwa durch regelmäßige Anpassungen oder Sonderzahlungen – wird der Steueranteil voll berechnet, obwohl sich der Freibetrag nicht ändert . Außerdem kann zusätzliches Einkommen – Miete, Kapital, Betriebsrente – das Gesamteinkommen über den Freibetrag heben und zur Steuerpflicht führen.
Was passiert bei Rentenerhöhung?
Nehmen wir ein Beispiel: Maren K. ging 2005 in Rente – ihr Freibetrag beträgt damals zum Beispiel 6.000 €. Ihre Bruttorente ist inzwischen auf 16.905 € gestiegen. Der Freibetrag bleibt fix bei 6.000 €, der zu versteuernde Teil wächst auf 10.905 €. Liegt sie weiterhin unter dem Grundfreibetrag, zahlt sie keine Steuer – aber wenn ihre Rente oder andere Einkünfte steigen, kann es schnell teuer werden .
Ganz konkret: Für Neurentner im Jahr 2025 beträgt der steuerpflichtige Anteil 85 %. Bei 15.000 € Bruttorente sind also 12.750 € steuerpflichtig, davon abzüglich Pauschalen ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen – über dem Grundfreibetrag – das besteuert wird.
Wie viel Steuern zahlt man typischerweise – und wie viel spart man als Arbeitnehmer?
2024 zahlten etwa 83 % der Rentner Steuer – das bedeutet, dass allein 83 % der Bruttorenten der Besteuerung unterliegen . Viele zahlen relativ geringe Beträge, weil sie noch unter dem Grundfreibetrag liegen oder Abzüge geltend machen. Beispielhaft können selbst bei ca. 11.600 € steuerpflichtigem Einkommen deutlich über 0 € Steuer bleiben.
Im Vergleich zum Arbeitsleben sparen Arbeitnehmer Steuern, indem sie Beiträge zur Rentenkasse als Sonderausgaben abziehen. Das wirkt sich über Jahre kumulativ aus – dadurch entsteht der Unterschied gegenüber Rentnern, die später weniger Abzugsmöglichkeiten haben.
Vor- und Nachteile der nachträglichen Besteuerung
Vorteile: Das System ist nachvollziehbar und steuergerecht: Wer während der Arbeit spart, wird begünstigt, weil Beiträge nicht sofort versteuert werden. Im Ruhestand – oft bei niedrigerem Einkommen – greift der dann vermutlich niedrigere Steuersatz . Zudem sollen Doppelbesteuerungen vermieden werden – zumindest schrittweise über die Übergangsphase.
Kritische Punkte: Viele Experten warnen davor, dass trotzdem Doppelbesteuerung auftreten kann – etwa wenn Beiträge zuvor aus versteuertem Einkommen kamen und dann später erneut besteuert werden. Der Bundesfinanzhof hat in Urteilen bestätigt, dass dies möglich ist, und politische Reformen wurden angestoßen . Auch der DGB argumentiert, dass die Übergangsregelungen fragmentiert sind und die Freibetragsberechnung starr bleibt – was sozial ungerecht ist .
Außerdem: Rentenerhöhungen führen zu voller Steuerlast, obwohl der Freibetrag gleich bleibt – das trifft gerade langfristige Bezieher mit kleinen Rentenanpassungen hart. Und es wirkt unflexibel, dass sich Anpassungen an Freibeträgen nicht dynamisch orientieren.
Fazit und kritisches Fazit zum Schluss
Die nachgelagerte Besteuerung ist formal nachvollziehbar: Sie entlastet Arbeitnehmer, belohnt Sparverhalten und steuert Rentner nach dem Prinzip des geringeren Einkommens ein. Aber in der Praxis ist sie wenig flexibel, starr und kann Fälle von doppelter Besteuerung nicht ausschließen. Steuerpflicht beginnt bei Rentenerhöhungen oder zusätzlichen Einkünften oft sehr abrupt. In vielen Fällen zwingt das viele Rentner zur Steuererklärung, selbst wenn sie jahrelang steuerfrei waren.
Der gut gemeinte Übergang mag gerecht erscheinen – faktisch wirkt er für viele älteren Bezieher aber unfair, weil frühe Rentnergenerationen mehr Steuerlast tragen, obwohl sie keine Möglichkeit haben, diesen Freibetrag zu beeinflussen oder anzupassen.
FAQ zur Rentenbesteuerung
Muss ich als Rentner überhaupt Steuern zahlen?
Ob du als Rentner Steuern zahlen musst, hängt von deiner Gesamtrente, deinem Renteneintrittsjahr und zusätzlichen Einkünften ab. Liegt deine steuerpflichtige Rente (nach Freibetrag) über dem jährlichen Grundfreibetrag, bist du steuerpflichtig.
Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil meiner Rente?
Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr, in dem du in Rente gehst. 2005 lag er bei 50 %, 2025 liegt er bei 85 %. Ab 2040 wird die Rente zu 100 % besteuert. Der einmal festgelegte Freibetrag bleibt ein Leben lang gleich.
Warum wird meine Rente besteuert?
Seit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung 2005 sind Rentenbeiträge steuerlich absetzbar. Dafür wird die Rente später besteuert. Das soll eine Doppelbesteuerung verhindern, sorgt aber in der Praxis oft für Kritik.
Was passiert bei Rentenerhöhung mit meinem Freibetrag?
Der Freibetrag wird beim Renteneintritt in Euro festgeschrieben und bleibt gleich. Rentenerhöhungen erhöhen den steuerpflichtigen Betrag – das führt langfristig zu mehr Steuerlast.
Wie kann ich als Rentner Steuern sparen?
Absetzbar sind unter anderem Werbungskostenpauschalen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder bestimmte Versicherungsbeiträge. Auch Ehegattensplitting kann die Steuerlast senken.
Was ist Doppelbesteuerung bei der Rente?
Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Rentenbeiträge schon aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden und die Rente später noch einmal besteuert wird. Gerichte haben in Einzelfällen bestätigt, dass dies vorkommen kann.
Wie wird sich die Rentenbesteuerung in Zukunft ändern?
Der steuerpflichtige Anteil steigt bis 2040 auf 100 %. Zudem ist politisch umstritten, wie Doppelbesteuerung vermieden werden kann. Anpassungen sind möglich, aber bisher nicht eindeutig geregelt.