In diesem Artikel werden verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb Europas beleuchtet, die insbesondere für Unternehmer, Investoren und digitale Nomaden von Interesse sind. Der folgende Artikel fasst die wichtigsten Punkte zusammen und bietet weiterführende Informationen.
1. Steuerfreie oder -begünstigte Länder in Europa
Obwohl es in der EU keine vollständig steuerfreien Länder gibt, existieren einige Jurisdiktionen mit attraktiven Steuerregelungen:
- Malta: Nicht-domicilierte Personen (Non-Doms) unterliegen dem Remittance-Basis-System. Ausländische Einkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden, sind steuerfrei. Es fällt jedoch eine Mindeststeuer von 5.000 € jährlich an, wenn das weltweite Einkommen 35.000 € übersteigt . Deloitte United States+6Mellow+6papilioservices.com+6
- Zypern: Dividenden und Kapitalgewinne aus ausländischen Quellen sind für Non-Doms steuerfrei. Zudem besteht die Möglichkeit, Offshore-Firmen zu gründen, deren Gewinne unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt sind . Worldwide Tax Summaries Online
- Irland: Bietet für bestimmte Berufsgruppen und unter speziellen Programmen Steuervergünstigungen, allerdings mit strengeren Anforderungen an die Offenlegung des weltweiten Einkommens.
2. Besteuerung von Kapitalerträgen
Einige europäische Länder erheben keine oder nur geringe Steuern auf Kapitalgewinne:
- Belgien: Keine Kapitalertragsteuer auf langfristige Aktiengewinne. Jase Rodley
- Luxemburg: Kapitalgewinne sind nach einer Haltefrist von sechs Monaten steuerfrei.
- Kroatien: Kapitalgewinne sind nach zwei Jahren Haltefrist steuerfrei.
- Tschechien: Kapitalgewinne sind nach drei Jahren Haltefrist steuerfrei.
- Slowenien: Kapitalgewinne sind nach 20 Jahren Haltefrist steuerfrei.
Diese Regelungen können insbesondere für Investoren von Vorteil sein, die langfristig in Aktien oder andere Vermögenswerte investieren möchten .
3. Steuerliche Sonderprogramme für Rentner
Einige Länder bieten spezielle Steuerprogramme für Rentner an:
- Griechenland: Ein pauschaler Steuersatz von 7 % auf ausländische Renteneinkünfte für bis zu 15 Jahre, vorausgesetzt, der Steuerpflichtige war in den letzten fünf Jahren kein griechischer Steuerresident . mygreekexpatjourney.com
- Italien: Ein pauschaler Steuersatz von 7 % auf ausländische Einkünfte für Rentner, die in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern in Süditalien ziehen .
4. Unternehmensgründung und -besteuerung
Für Unternehmer bieten sich verschiedene Möglichkeiten zur Steueroptimierung:
- Madeira (Portugal): Unternehmen, die in der International Business Centre (IBC) registriert sind, profitieren von einem Körperschaftsteuersatz von 5 % bis 2027, sofern bestimmte Investitions- und Beschäftigungsanforderungen erfüllt sind . newco.pro+3Lexidy 2024+3rfflawyers.com+3
- Zypern: Neben den bereits erwähnten Vorteilen für Non-Doms bietet Zypern auch für Unternehmen attraktive Steuerregelungen, insbesondere im Bereich der IP-Box-Besteuerung.

5. Aufenthaltsstrategien und Steuerpflicht
Die Steuerpflicht hängt oft vom Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer ab:
- Deutschland: Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt ab einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr. Allerdings kann bereits eine verfügbare Wohnung zur Steuerpflicht führen.
- Spanien: Hier kann man bis zu 183 Tage im Jahr verbringen, ohne automatisch steuerpflichtig zu werden, sofern keine weiteren Anknüpfungspunkte bestehen.
Eine Strategie ist das sogenannte “Perpetual Traveling”, bei dem man keinen festen Wohnsitz hat und zwischen verschiedenen Ländern pendelt, um die Steuerpflicht zu minimieren.
6. Umsatzsteuer und digitale Dienstleistungen
Für digitale Nomaden und Online-Unternehmer gibt es Möglichkeiten, die Umsatzsteuerpflicht zu umgehen:
- Nicht-EU-Unternehmen: Dienstleistungen, die von Unternehmen außerhalb der EU erbracht werden, unterliegen nicht der EU-Umsatzsteuer, sofern der Leistungsort außerhalb der EU liegt.
- Reverse-Charge-Verfahren: Bei Geschäften zwischen Unternehmen innerhalb der EU kann die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übertragen werden, wodurch der Leistende keine Umsatzsteuer abführen muss.
7. Österreich: Zypern-Organmodell
Ein spezielles Abkommen zwischen Österreich und Zypern ermöglicht es österreichischen Steuerpflichtigen, Einkünfte aus einer zypriotischen Betriebsstätte unter bestimmten Bedingungen steuerfrei in Österreich zu beziehen. Voraussetzung ist eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit in Zypern mit entsprechender Substanz .
Fazit
Europa bietet vielfältige Möglichkeiten zur Steueroptimierung, sei es durch Wohnsitzverlagerung, Unternehmensgründung oder spezielle Steuerprogramme. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch Experten ist jedoch unerlässlich, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die individuellen Vorteile optimal zu nutzen.