Die Entscheidung, mit einem Kind auszuwandern, ist nie leicht – und wird noch komplizierter, wenn beide Eltern das Sorgerecht teilen, aber getrennt leben. Was passiert, wenn ein Elternteil das Land verlassen will, der andere aber nicht einverstanden ist? Welche Rechte gelten? Was ist erlaubt? Was ist strafbar? Und welche Schritte sind konkret notwendig, um einen legalen Weg zu gehen? In diesem Artikel erfährst du umfassend und praxisnah, wie das deutsche Recht mit dieser Situation umgeht, welche Gesetzesgrundlagen gelten und wie du dich als betroffener Elternteil aufstellen solltest. Ob du selbst mit dem Kind auswandern möchtest oder verhindern willst, dass der andere Elternteil es tut – dieser Beitrag liefert Klartext.
Gemeinsames Sorgerecht: Was bedeutet das konkret?
In Deutschland haben getrennte Eltern in den meisten Fällen das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet, dass beide Elternteile gleichberechtigt in allen wesentlichen Fragen mitentscheiden müssen, die das Leben ihres Kindes betreffen. Dazu zählt neben der Schulwahl oder medizinischen Eingriffen auch der Wohnort des Kindes. Wer also glaubt, er könne einfach mit dem Kind ins Ausland ziehen, irrt.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge. Es regelt, wo sich das Kind gewöhnlich aufhält – und damit auch, ob ein Umzug ins Ausland möglich ist. Ein solcher Umzug ist keine alltägliche Entscheidung. Nach § 1687 BGB sind Entscheidungen von „erheblicher Bedeutung“ – wie ein dauerhafter Wohnortwechsel ins Ausland – nur gemeinsam zu treffen.
Beispiel: Sandra und Tim haben sich getrennt. Sie haben eine achtjährige Tochter, Emma. Sandra hat ein Jobangebot in Spanien und möchte dorthin ziehen – mit Emma. Tim ist strikt dagegen. Ohne seine Zustimmung darf Sandra das Kind nicht mitnehmen. Holt sie sich keine gerichtliche Entscheidung, riskiert sie eine Anzeige wegen Kindesentziehung (§ 235 StGB).
Was tun bei Uneinigkeit? Der Weg zum Familiengericht
Kommt keine Einigung zustande, bleibt nur der Weg über das Familiengericht. Hier kann ein Elternteil beantragen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zu erhalten – entweder dauerhaft oder bezogen auf eine konkrete Entscheidung, wie etwa die Auswanderung. Das Gericht entscheidet dann im Sinne des Kindeswohls.
§ 1671 BGB erlaubt es, das Sorgerecht einem Elternteil allein zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. In der Praxis bedeutet das: Du musst dem Gericht überzeugend darlegen, warum ein Umzug mit dem Kind ins Ausland dessen Wohl eher dient als ein Verbleib im Herkunftsland.
Beispiel: Murat lebt in Berlin und möchte mit seinem Sohn nach Kanada auswandern, um dort ein neues Leben zu beginnen. Die Mutter des Kindes ist dagegen. Murat stellt beim Familiengericht den Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er legt ein detailliertes Konzept vor: Schulplatz in Kanada, gesicherte Wohnung, Jobangebot, medizinische Versorgung – und ein regelmäßiges Umgangskonzept für die Mutter per Videotelefonie und Ferienbesuche. Das Gericht stimmt der Übertragung zu.
Gerichtliche Entscheidung: Fokus auf das Kindeswohl
Das Familiengericht prüft bei der Entscheidung eine Vielzahl von Faktoren:
- Wie ist die Bindung zu beiden Elternteilen?
- Wie stabil ist die neue Lebenssituation im Zielland?
- Welche Perspektiven bietet der Umzug für das Kind?
- Wie wird der Kontakt zum zurückbleibenden Elternteil aufrechterhalten?
Nicht entscheidend sind primär die Interessen der Eltern. Der Wunsch nach einem “Neustart” oder ein lukratives Jobangebot reicht nicht aus. Vielmehr muss der Umzug aus Sicht des Kindes sinnvoll erscheinen.
Beispiel: Ein Gericht lehnte die Auswanderung einer Mutter mit ihrem Kind nach Südafrika ab, obwohl sie dort Familie hatte. Grund: Der Vater war in das Leben des Kindes stark eingebunden und hätte durch die Distanz erheblich an Einfluss und Kontakt verloren. Das Kindeswohl war in Deutschland besser gewahrt.
Umgangsrecht bleibt bestehen – auch über Grenzen hinweg
Selbst wenn ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält und ins Ausland zieht, bleibt das Umgangsrecht des anderen Elternteils bestehen. Dieses Recht ist in § 1684 BGB geregelt. Der umziehende Elternteil muss sicherstellen, dass regelmäßiger Kontakt möglich bleibt. Dazu gehören auch digitale Formen wie Videoanrufe oder Besuche während der Schulferien.
Beispiel: Eine Mutter zieht mit ihrer Tochter nach Wien, nachdem ihr das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hat. Der Vater lebt weiterhin in München. Das Gericht verpflichtete die Mutter, monatliche Videocalls zu ermöglichen und dem Vater die Sommerferien zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich übernahm sie anteilig die Reisekosten für das Kind.
Internationales Recht: Wenn es über EU-Grenzen hinausgeht
Bei Auswanderung außerhalb der EU greift das internationale Recht. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) sichert das Umgangsrecht grenzüberschreitend und ermöglicht die Rückführung des Kindes, wenn dieses unrechtmäßig ins Ausland verbracht wurde. Auch innerhalb Europas gibt es das Brüssel IIa-Abkommen, das die Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen EU-weit regelt.
Beispiel: Ein Vater brachte seine Tochter ohne Zustimmung der Mutter von Deutschland nach Ägypten. Da Ägypten dem HKÜ nicht beigetreten war, scheiterte die Rückführung. In solchen Fällen ist die Zustimmung des anderen Elternteils besonders kritisch – und gerichtlicher Schutz durch EU-Abkommen nicht gegeben.
Tipps aus der Praxis: So setzt du eine Auswanderung mit Kind legal durch
- Einvernehmliche Lösung suchen: Am besten ist es, wenn beide Eltern einverstanden sind. Die Zustimmung sollte schriftlich erfolgen, idealerweise notariell beglaubigt. Das gibt dir Rechtssicherheit bei Behörden und Auslandsanträgen.
- Gerichtliche Entscheidung einholen: Wenn keine Einigung möglich ist, beantrage die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Bereite dich mit einem konkreten Konzept vor: Kinderschutz, Bildungsweg, soziales Umfeld, finanzielle Sicherheit, Umgangskonzept.
- Begleitende Mediation: Viele Familiengerichte empfehlen Mediation zur Konfliktlösung. Sie hilft, Eskalation zu vermeiden – und zeigt dem Gericht deinen kooperativen Willen.
- Rechtsbeistand einschalten: Familienrecht ist komplex. Lass dich unbedingt anwaltlich beraten. Vor allem bei internationalen Umzügen gibt es viele Fallstricke.
- Dokumente vorbereiten: Sorge für beglaubigte Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweise, ggf. Gerichtsbeschluss. Diese Unterlagen sind bei Visa- oder Passbeantragung unverzichtbar.
- Absicherung des Umgangs: Auch wenn der Kontakt schwierig wird – du bist verpflichtet, ihn zu ermöglichen. Kümmere dich aktiv um Lösungen (Flugkostenbeteiligung, Besuchszeiten, digitale Kommunikation).
Fazit: Auswandern mit Kind ist möglich – aber nicht allein
Der Wunsch, das eigene Leben neu zu gestalten, ist legitim. Doch bei gemeinsamen Kindern gelten klare rechtliche Grenzen. Das Kindeswohl steht immer im Zentrum. Eine Auswanderung ohne Zustimmung oder Gerichtsbeschluss ist illegal – und kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben. Wer hingegen transparent, kooperativ und mit rechtlicher Absicherung vorgeht, kann auch mit Kind ein neues Kapitel im Ausland aufschlagen – legal, verantwortungsvoll und zum Wohl aller Beteiligten.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Im Zweifel solltest du dich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.
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