Der Erwerb einer Immobilie ist für viele Menschen ein großer Lebenstraum. Doch mit dem Eigentum kommen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Seit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2024 steht insbesondere die energetische Sanierungspflicht für Altbauten im Fokus. Eigentümer, die ein Haus kaufen, erben oder geschenkt bekommen, sind von dieser Pflicht betroffen und müssen innerhalb einer Frist handeln. In diesem umfassenden Leitartikel erklären wir, was die Sanierungspflicht bedeutet, wer davon betroffen ist, welche Maßnahmen konkret umzusetzen sind, welche Ausnahmen bestehen und wie Sie sich optimal vorbereiten.

Eine Gebäudefassade mit einem Baugerüst davor; ein großer deutscher Text mit der Überschrift "Sanierungspflicht Immobilien.

Was bedeutet die Sanierungspflicht für Immobilien?

Die energetische Sanierungspflicht ist Teil der politischen Strategie, die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Der Immobiliensektor verursacht einen erheblichen Teil des CO2-Ausstoßes, weshalb der Gesetzgeber Eigentümer in die Verantwortung nimmt. Seit 2020 und verstärkt ab 2024 verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz bestimmte Eigentümer dazu, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren.

Dabei geht es nicht um kosmetische Renovierungen, sondern um gezielte Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs: Dämmung von Dächern und Geschossdecken, Austausch alter Heizsysteme und Isolierung von Heizungsrohren. Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Wer ist betroffen? Eigentümerwechsel als Auslöser der Sanierungspflicht

Nicht jeder Hauseigentümer ist automatisch verpflichtet, energetische Sanierungen vorzunehmen. Entscheidend ist, ob es seit dem 1. Februar 2002 zu einem Eigentümerwechsel kam. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus neu erwirbt, sei es durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung, ist verpflichtet, die Sanierungsvorgaben des GEG innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung im Grundbuch umzusetzen.

Von dieser Pflicht ausgenommen sind:

  • Eigentümer, die ihre Immobilie bereits vor dem Stichtag selbst bewohnten
  • denkmalgeschützte Häuser (unter bestimmten Bedingungen)
  • Fälle, in denen die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben ist

Die konkreten Maßnahmen: Was muss saniert werden?

1. Dämmung der obersten Geschossdecke

Die oberste Geschossdecke eines Hauses muss einen bestimmten Wärmeschutzstandard erfüllen. Gemäß GEG darf der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) 0,24 W/(m²K) nicht überschreiten. Diese Maßnahme dient der Vermeidung von Wärmeverlusten nach oben hin und ist eine der zentralen Sanierungspflichten.

2. Dachdämmung

Ein schlecht gedämmtes Dach ist eine der größten Schwachstellen im Energiekonzept eines Hauses. Die Nachrüstung kostet in der Regel rund 25.000 Euro, je nach Unterkonstruktion und Zugänglichkeit. Die Erneuerung der Dacheindeckung selbst kann weitere 5.000 bis 15.000 Euro verursachen.

3. Rohrisolierung

Alle ungedämmten Wasser- und Heizungsrohre in unbeheizten Räumen müssen nachträglich isoliert werden. Hierbei spielt das verwendete Material eine Rolle: Kautschuk, Mineralwolle oder Polyethylen (PE) unterscheiden sich in Preis und Effizienz. Die Kosten bewegen sich je nach Rohrlänge im niedrigen dreistelligen Bereich.

4. Austausch alter Heizungsanlagen

Eine besonders kostenintensive Pflicht betrifft Heizsysteme: Ältere Öl- und Gasheizungen, die vor mehr als 30 Jahren installiert wurden, müssen ersetzt werden. Ausgenommen sind Brennwert- und Niedertemperaturkessel, sowie Systeme unter 4 kW oder über 400 kW Leistung. Die Modernisierungskosten bewegen sich je nach Heizungstyp zwischen 12.000 und 35.000 Euro, zusätzlich fallen 500 bis 2.000 Euro für die Entsorgung der Altanlage an.

Ein zweistöckiges Backsteinhaus mit einem Gerüst drum herum und einem teilweise fertiggestellten Dach im Bau an einem sonnigen Tag.

Die 10-Prozent-Regel: Wann Sanierungspflicht auch ohne Eigentumswechsel gilt

Wird mehr als 10 Prozent einer Bauteilfläche erneuert, greift die Sanierungspflicht auch ohne Eigentumsübergang. Das kann beispielsweise bei der Erneuerung der Fassade oder einer umfassenden Dachsanierung der Fall sein. Die Regelung soll verhindern, dass energetische Anforderungen umgangen werden. Da die Bewertung komplex ist, empfiehlt sich die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters.

Finanzierung: Kostenfaktor energetische Sanierung

Die Kosten für eine Sanierung können für private Eigentümer eine enorme Belastung darstellen. Ohne ausreichende Rücklagen bleibt oft nur der Weg über einen Kredit. Hausbanken beraten zu passenden Finanzierungslösungen. Wer klug handelt, sichert sich außerdem Fördermittel von KfW oder BAFA. Diese Förderprogramme decken je nach Maßnahme und Energieeinsparung zwischen 15 und 40 Prozent der Investition ab.

Schritt-für-Schritt zur gesetzeskonformen Sanierung

Ein durchdachter Sanierungsplan ist essenziell. Eigentümer sollten sich frühzeitig über die Anforderungen informieren und die Umsetzung strukturiert angehen. Ein Energieberater kann helfen, die Maßnahmen zu priorisieren und realistische Zeitpläne zu erstellen.

Außerdem sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • rechtzeitige Beauftragung von Fachfirmen (lange Wartezeiten)
  • rechtzeitiger Antrag von Fördermitteln (teilweise vor Baubeginn erforderlich)
  • Information der Mieter bei vermieteten Objekten (mindestens 3 Monate vor Sanierungsbeginn)

Kontrollmechanismen und Sanktionen

Die Einhaltung der Sanierungspflicht überwachen in erster Linie die Landesbehörden. In der Praxis spielen aber auch Schornsteinfeger eine Rolle, die bei Feuerstättenschauen Mängel melden können. Bei Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Zudem können sich Wertverluste und Probleme beim Wiederverkauf ergeben, wenn keine energetische Sanierung erfolgt ist.

Ausnahmefälle und Unzumutbarkeit

Nicht jede Immobilie muss zwingend saniert werden. Denkmalgeschützte Häuser unterliegen Sonderregelungen. Ebenso können Eigentümer befreit werden, wenn eine Sanierung wirtschaftlich unzumutbar ist. Dazu müssen jedoch umfangreiche Nachweise erbracht werden.

Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel zur rechtssicheren Sanierung

Die energetische Sanierungspflicht ist kein Schreckgespenst, sondern eine politische Notwendigkeit. Mit guter Planung, professioneller Begleitung und gezieltem Einsatz von Fördermitteln können Eigentümer ihre Immobilie nicht nur gesetzeskonform modernisieren, sondern auch deren Wert und Energieeffizienz deutlich steigern. Wer rechtzeitig handelt, vermeidet Bußgelder, spart Energiekosten und erfüllt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

In den kommenden Monaten und Jahren werden sich die Vorschriften voraussichtlich weiter verschärfen. Eigentümer sollten sich daher laufend informieren und energetische Fragen bei jedem Immobilienkauf und -verkauf mitbedenken.