Wegzugssteuer vs. Entstrickungssteuer: Was ist der Unterschied und wie kann man sie vermeiden?

Viele Unternehmer oder Gesellschafter denken bei einem Umzug ins Ausland zuerst an Sonne, Freiheit oder neue Chancen. Was oft übersehen wird: Das Finanzamt denkt mit – und holt sich manchmal noch seinen Anteil, bevor Werte oder Wohnsitze Deutschland verlassen. Besonders zwei Begriffe sorgen hier für Kopfzerbrechen: Entstrickungssteuer und Wegzugssteuer. Beide klingen ähnlich, aber sie greifen in unterschiedlichen Fällen.

In diesem Artikel erfährst du einfach und verständlich, was beide Steuern bedeuten, wo der Unterschied liegt, wann sie anfallen – und wie du sie vermeiden kannst.

Infografik zum Vergleich der "Entstrickungssteuer" für Unternehmen, die Vermögenswerte ins Ausland verlagern, und der "Wegzugssteuer" für Privatpersonen, die mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft wegziehen.

Was ist die Entstrickungssteuer?

Die Entstrickungssteuer betrifft Unternehmen. Sie fällt an, wenn wertvolle Wirtschaftsgüter – zum Beispiel Markenrechte, Websites, Maschinen oder ganze Betriebsteile – von Deutschland ins Ausland verlagert werden.

Das Finanzamt behandelt dies wie einen Verkauf: Der Wertzuwachs wird besteuert, obwohl kein Geld geflossen ist.

Kurz gesagt: Wenn ein Unternehmen Werte ins Ausland bringt, will Deutschland vorher seinen Steueranteil sichern.

Was ist die Wegzugssteuer?

Die Wegzugssteuer betrifft Privatpersonen, die Anteile an Kapitalgesellschaften besitzen. Sie wird fällig, wenn jemand seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und mindestens 1 % der Anteile an einer GmbH oder ähnlichen Gesellschaft hält.

Das Finanzamt geht so vor, als wären die Anteile verkauft worden. Auch hier wird der Wertzuwachs besteuert – selbst wenn du die Anteile behältst.

Kurz gesagt: Ziehst du mit Firmenanteilen ins Ausland, will Deutschland seinen Steueranteil, bevor du weg bist.

Unterschied zwischen Entstrickungssteuer und Wegzugssteuer

  • Entstrickungssteuer: Betrifft Unternehmen bei der Verlagerung von Wirtschaftsgütern ins Ausland.
  • Wegzugssteuer: Betrifft Privatpersonen mit Firmenanteilen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Praxisbeispiele – wann fällt welche Steuer an?

Beispiel Entstrickungssteuer

Peter betreibt in Deutschland einen erfolgreichen Onlineshop. Er gründet eine Firma in Spanien und überträgt den Shop dorthin. Das Finanzamt sagt: „Bevor der Shop aus Deutschland verschwindet, wollen wir unseren Steueranteil.“ → Entstrickungssteuer wird fällig.

Beispiel Wegzugssteuer

Anna hält 25 % an einer deutschen GmbH und zieht nach Zypern. Das Finanzamt behandelt dies wie einen Verkauf ihrer Anteile und besteuert den Gewinn. → Wegzugssteuer wird fällig.

Wie kann man Entstrickungssteuer und Wegzugssteuer vermeiden?

Mit guter Planung lassen sich beide Steuern vermeiden oder verschieben.

  • Entstrickungssteuer vermeiden: Keine wertvollen Wirtschaftsgüter ins Ausland verlagern oder so strukturieren, dass Deutschland das Besteuerungsrecht behält.
  • Wegzugssteuer vermeiden oder stunden: Bei Umzug in EU-/EWR-Länder kann die Steuer auf Antrag gestundet werden. Rückkehr innerhalb einiger Jahre kann die Steuer ganz entfallen lassen.

FAQ: Häufige Fragen zu Entstrickungssteuer und Wegzugssteuer

Fällt die Entstrickungssteuer auch bei kleinen Unternehmen an?

Ja, auch Einzelunternehmen oder kleine Betriebe können betroffen sein, wenn wertvolle Wirtschaftsgüter ins Ausland verlagert werden.

Muss ich Wegzugssteuer zahlen, wenn ich weniger als 1 % einer GmbH halte?

Nein, erst ab einer Beteiligung von mindestens 1 % greift die Wegzugssteuer.

Kann ich Wegzugssteuer vermeiden, wenn ich in die EU ziehe?

Ja, durch Stundung oder Rückkehrregelungen.

Kann ich Entstrickungssteuer komplett vermeiden?

Ja, wenn keine wertvollen Wirtschaftsgüter ins Ausland gebracht werden oder durch geschickte Firmenstruktur.