Begleitung Rentnervisum Thailand
Begleitung beim Antrag auf das Rentnervisum Non-Immigrant O-A (Long Stay) in Thailand. Mindestalter 50. Behörden-, Übersetzungs-, Apostille-, Anwalts- und sonstige Fremdkosten trägst du selbst; sie sind nicht im Preis enthalten. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Keine Garantie für die Visumerteilung.
Ist das dein Weg?
Erkennst du dich hier wieder? Dann bist du genau richtig.
- Du möchtest in Thailand leben und suchst Begleitung beim Antrag.
- Mindestalter: 50 Jahre.
- Finanznachweis: Rente von mindestens 65.000 THB netto (≈ 1.705 €) pro Monat oder ein Guthaben von 800.000 THB (≈ 20.990 €) in den letzten 3 Monaten; dazu eine Krankenversicherung über mindestens 100.000 USD bzw. 3 Mio. THB.
Warum sich das lohnt
Antrag über die thailändische Vertretung in Deutschland.
Jährlich verlängerbar; mit dem O-X-Visum bis zu 10 Jahre.
Dein Weg in klaren Schritten
- 1 Vorab-Abgleich deiner Situation mit den aktuellen Voraussetzungen (Stand Oktober 2026), bevor Kosten entstehen.
- 2 Zuständig: Antrag über thaievisa.go.th, zuständig ist die Thailändische Botschaft in Berlin bzw. das Generalkonsulat Frankfurt oder München; Verlängerungen bei der Immigration in Thailand.
- 3 Typische Unterlagen: Reisepass, Renten- bzw. Kontonachweis, Krankenversicherungsnachweis mit Foreign Insurance Certificate, Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), Hausärztliches Attest, Meldebescheinigung.
Das solltest du wissen
Wir begleiten dich durch den Antrag auf das Rentnervisum Non-Immigrant O-A (Long Stay) in Thailand.
Wichtig vorab: Behörden-, Übersetzungs-, Apostille-, Anwalts- und sonstige Fremdkosten trägst du selbst; sie sind nicht im Preis enthalten. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Erteilung des Visums bzw. Aufenthaltstitels können wir nicht garantieren – darüber entscheidet allein die zuständige Behörde.
Das Programm auf einen Blick (Stand Oktober 2026)
- Programm: Non-Immigrant O-A (Long Stay), 1 Jahr; Alternativen: Non-O mit Jahresverlängerung in Thailand oder O-X (10 Jahre)
- Mindestalter: 50 Jahre
- Einkommens-/Finanznachweis: Rente von mindestens 65.000 THB netto (≈ 1.705 €) pro Monat oder ein Guthaben von 800.000 THB (≈ 20.990 €) in den letzten 3 Monaten; dazu eine Krankenversicherung über mindestens 100.000 USD bzw. 3 Mio. THB
- Zuständige Behörde: Antrag über thaievisa.go.th, zuständig ist die Thailändische Botschaft in Berlin bzw. das Generalkonsulat Frankfurt oder München; Verlängerungen bei der Immigration in Thailand
- Staatliche Gebühr: O-A 175 €, nicht im Preis enthalten
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Programme, Schwellen und Gebühren ändern sich häufig. Wir prüfen die aktuellen Voraussetzungen deshalb vorab mit dir, bevor du Unterlagen beschaffst oder Kosten auslöst.
Was die Begleitung umfasst
- Vorab-Abgleich deiner Situation mit den aktuellen Voraussetzungen des Programms
- Begleitung durch den gesamten Visa-Prozess
- Unterstützung bei allen bürokratischen Schritten
Typische Unterlagen
- Reisepass
- Renten- bzw. Kontonachweis
- Krankenversicherungsnachweis mit Foreign Insurance Certificate
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Hausärztliches Attest
- Meldebescheinigung
Wichtige Hinweise
- Plane einen Wechselkurspuffer ein – schon knapp unter 65.000 THB führt zur Ablehnung.
- In Thailand gilt die 90-Tage-Meldepflicht. Einen realistischen Weg zum Daueraufenthalt gibt es nicht.
- Seit 2024 werden nach Thailand überwiesene Auslandseinkünfte bei Steueransässigkeit besteuert – bitte mit einem Steuerberater klären.
- Behörden-, Übersetzungs-, Apostille-, Anwalts- und sonstige Fremdkosten trägst du selbst; sie sind nicht im Preis enthalten.
- Keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuerliche Folgen, insbesondere für deine deutsche Rente, klärst du bitte mit einem Steuerberater.
- Eine Erteilung des Visums bzw. Aufenthaltstitels können wir nicht garantieren – darüber entscheidet allein die zuständige Behörde.
Das hast du danach
Konkret — das verändert sich für dich.
- Du stellst deinen Antrag auf das Rentnervisum Non-Immigrant O-A (Long Stay) mit persönlicher Begleitung.
- Über die Erteilung entscheidet allein die zuständige Behörde – eine Garantie gibt es nicht.
- Behörden-, Übersetzungs-, Apostille-, Anwalts- und sonstige Fremdkosten trägst du selbst; sie sind nicht im Preis enthalten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Du gehst diesen Weg nicht allein.
Wir sind keine anonyme Kanzlei und kein Vergleichsportal, sondern die größte deutschsprachige Community für finanzielle Freiheit — und wir leben, was wir lehren.
- Persönliche Begleitung auf Deutsch — von Menschen, die jeden Schritt selbst gegangen sind.
- Rechtssicher & transparent — DSGVO-konform, mit klaren Regeln statt Kleingedrucktem.
- Unverbindlicher Start — Erstgespräch und Diagnose kosten dich nichts außer 15 Minuten.
Das fragen sich fast alle
Ist das seriös und legal?+
Werde ich auf Deutsch begleitet?+
Was, wenn ich noch unsicher bin, ob das zu mir passt?+
Wie geht es nach dem Kauf weiter?+
Dein Start ist risikofrei
Du gehst kein Risiko ein: Dein Erstgespräch und der Freiheits-Check sind kostenlos und unverbindlich. Wir beraten dich transparent, mit klaren, fairen Erstattungsregeln — und begleiten dich persönlich auf Deutsch, bis alles steht.
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Unverbindlich · persönliche Begleitung auf Deutsch · seit 2017