Wenn Du darüber nachdenkst, ins Ausland zu ziehen, als digitaler Nomade zu arbeiten oder einfach Einkünfte aus einem anderen Land zu beziehen, wirst Du irgendwann auf den Begriff beschränkte Steuerpflicht stoßen. Der klingt zunächst kompliziert, aber keine Sorge – ich erkläre Dir alles so, dass Du es leicht verstehst. Am Ende dieses Artikels wirst Du genau wissen, was beschränkte Steuerpflicht bedeutet, wann sie greift, welche Unterschiede es zur unbeschränkten Steuerpflicht gibt und wie sich das auf Deine Steuerlast auswirkt.
Was bedeutet beschränkte Steuerpflicht?
Die beschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass Du in einem bestimmten Land, zum Beispiel Deutschland, nur für Einkünfte steuerpflichtig bist, die direkt aus diesem Land stammen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du dort lebst oder nicht. Es geht allein darum, dass das Einkommen in diesem Land generiert wird.
Stell Dir vor, Du wohnst in Thailand, arbeitest aber weiterhin als Berater für ein deutsches Unternehmen und erhältst Zahlungen aus Deutschland. Dann bist Du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, weil Du dort Einkünfte erzielst, obwohl Dein Lebensmittelpunkt in Thailand liegt.
Der Gegenbegriff dazu ist die unbeschränkte Steuerpflicht. Diese greift immer dann, wenn Du in einem Land entweder einen Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. In diesem Fall bist Du mit Deinem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig – also egal, woher Deine Einkünfte stammen. Das ist ein entscheidender Unterschied, den Du gut im Blick haben solltest.
Wer gilt als beschränkt steuerpflichtig?
Beschränkt steuerpflichtig bist Du, wenn Du keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, dort aber trotzdem Einkünfte erzielst, die nach deutschem Steuerrecht steuerpflichtig sind. Dabei kann es sich um ganz unterschiedliche Einkommensarten handeln. Vielleicht hast Du eine Immobilie in Deutschland, die Du vermietest, oder Du betreibst eine Betriebsstätte, also zum Beispiel eine Niederlassung, in Deutschland. Auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die Du in Deutschland ausführst, fallen darunter.
Sogar Renten und Pensionen, die aus Deutschland gezahlt werden, lösen eine beschränkte Steuerpflicht aus. Und wenn Du Kapitalerträge aus Deutschland hast, wie Zinsen oder Dividenden, kann auch das eine Rolle spielen. Wichtig zu wissen: Nicht nur Privatpersonen, sondern auch ausländische Unternehmen können beschränkt steuerpflichtig sein, wenn sie in Deutschland Einkünfte erzielen.
Der Unterschied zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht
An dieser Stelle lohnt es sich, den Unterschied ganz genau zu betrachten, denn hier herrscht oft Verwirrung. Wenn Du unbeschränkt steuerpflichtig bist, dann bedeutet das, dass Deutschland Dein gesamtes Welteinkommen besteuert – unabhängig davon, ob es aus Deutschland oder aus dem Ausland stammt. Das ist der Fall, wenn Du einen Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast.
Bist Du dagegen beschränkt steuerpflichtig, dann betrifft die Steuerpflicht nur Deine Einkünfte aus Deutschland. Alle anderen Einkünfte aus dem Ausland bleiben in Deutschland außen vor. Das bedeutet: Wenn Du ins Ausland auswanderst und Dich in Deutschland abmeldest, bist Du erst einmal beschränkt steuerpflichtig – allerdings nur, falls Du weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehst.
Welche Einkünfte fallen unter die beschränkte Steuerpflicht?
Es gibt verschiedene Einkommensarten, die unter die beschränkte Steuerpflicht fallen. Dazu zählen Einkünfte aus Immobilien, etwa wenn Du eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland vermietest oder verkaufst. Auch betriebliche Einkünfte, die Du aus einer Betriebsstätte in Deutschland erzielst, zählen dazu. Wenn Du selbständig arbeitest und diese Tätigkeit in Deutschland ausübst, bist Du ebenfalls betroffen.
Nicht zu vergessen sind Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, die aus deutschen Quellen stammen. Außerdem fallen Renten und Pensionen, die Du aus Deutschland erhältst, unter die beschränkte Steuerpflicht. Selbst dann, wenn Du bereits ins Ausland gezogen bist, können solche Einkünfte weiterhin der deutschen Besteuerung unterliegen. Auch wenn Du als Arbeitnehmer in Deutschland arbeitest, aber im Ausland wohnst, bist Du beschränkt steuerpflichtig.
Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht alle Einkünfte gleich behandelt werden. Bei Kapitalerträgen wird häufig direkt eine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten, während Du bei Einkünften aus Vermietung oder selbständiger Tätigkeit in Deutschland in der Regel eine Steuererklärung abgeben musst.
Welche Steuersätze gelten?
Viele glauben, dass die Steuersätze bei der beschränkten Steuerpflicht niedriger oder pauschal geregelt sind. Tatsächlich gelten grundsätzlich die gleichen Steuersätze wie bei der unbeschränkten Steuerpflicht. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Der Grundfreibetrag entfällt. Während unbeschränkt Steuerpflichtige erst ab einem Einkommen von derzeit 11.604 Euro (Stand 2025) Steuern zahlen, wird bei beschränkt Steuerpflichtigen ab dem ersten Euro Einkommen besteuert.
Kapitalerträge werden in der Regel pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt, oft zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Einkünften aus Immobilien, selbständiger Arbeit oder Betriebsstätten greift dagegen der individuelle Einkommensteuertarif, ebenfalls ohne Grundfreibetrag.
Das kann dazu führen, dass Du als beschränkt Steuerpflichtiger schneller eine hohe Steuerbelastung hast als jemand, der unbeschränkt steuerpflichtig ist. Deshalb lohnt es sich, genau hinzusehen und gegebenenfalls eine Steueroptimierung zu prüfen.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ob eine Steuererklärung notwendig ist, hängt von der Art Deiner Einkünfte ab. Grundsätzlich bist Du verpflichtet, in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben, wenn Du beispielsweise Mieteinnahmen aus Immobilien hast oder Einkünfte aus einer Betriebsstätte erzielst. Bei Kapitalerträgen, für die bereits eine Abgeltungsteuer einbehalten wurde, ist eine Steuererklärung oft nicht verpflichtend. Allerdings kann es sich lohnen, freiwillig eine Erklärung abzugeben, wenn Du beispielsweise eine Steuererstattung erwartest.
Wichtig ist: Auch als beschränkt Steuerpflichtiger hast Du steuerliche Pflichten. Vernachlässige diese nicht, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Option auf unbeschränkte Steuerpflicht: Wann ist das sinnvoll?
Eine spannende Möglichkeit bietet die sogenannte Option auf unbeschränkte Steuerpflicht. Unter bestimmten Bedingungen kannst Du beim Finanzamt beantragen, dass Du wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt wirst, obwohl Du offiziell nur beschränkt steuerpflichtig bist. Das macht vor allem dann Sinn, wenn Du dadurch steuerliche Vorteile hast.
Zum Beispiel kannst Du in diesem Fall vom Grundfreibetrag profitieren, negative Einkünfte wie Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen oder außergewöhnliche Belastungen absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 90 Prozent Deiner weltweiten Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder dass Deine ausländischen Einkünfte 18.336 Euro (Stand 2025) nicht übersteigen.

Doppelbesteuerungsabkommen: Schutz vor doppelter Besteuerung
Viele Menschen haben Angst, doppelt besteuert zu werden – einmal in Deutschland und einmal im Ausland. Genau hier helfen sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Deutschland mit über 90 Staaten abgeschlossen hat. Diese Abkommen regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Bei Immobilien liegt das Besteuerungsrecht in der Regel im Belegenheitsstaat, also dort, wo sich die Immobilie befindet. Bei Renten wird es etwas komplizierter: Manche Länder besteuern deutsche Renten im Wohnsitzstaat, andere gewähren Deutschland ein Besteuerungsrecht. Selbständige Einkünfte werden oft im Tätigkeitsstaat besteuert.
Es lohnt sich, das jeweilige Abkommen zu prüfen oder einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um Klarheit über die steuerlichen Verpflichtungen zu bekommen.
Vorteile und Nachteile der beschränkten Steuerpflicht
Die beschränkte Steuerpflicht hat sowohl Vorteile als auch Nachteile. Der große Vorteil liegt darin, dass Du nur mit Deinen inländischen Einkünften steuerpflichtig bist, Dein ausländisches Einkommen bleibt in Deutschland steuerfrei. Das macht vor allem für Menschen Sinn, die im Ausland leben und nur noch vereinzelte Einkünfte aus Deutschland beziehen. Bei Kapitalerträgen wird oft schon direkt die Steuer einbehalten, sodass Du Dich nicht weiter darum kümmern musst.
Auf der anderen Seite gibt es auch Nachteile: Du hast keinen Anspruch auf den Grundfreibetrag, kannst keine Sonderausgaben oder Kinderfreibeträge geltend machen und bist auch nicht zur Zusammenveranlagung mit einem Ehepartner berechtigt. Diese Punkte solltest Du bei Deiner Steuerplanung berücksichtigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Steuerstrategien für digitale Nomaden und Auswanderer
Wenn Du als digitaler Nomade unterwegs bist oder dauerhaft ins Ausland auswanderst, solltest Du Deine Steuerstrategie gut durchdenken. Zunächst ist es wichtig, dass Du Deinen Wohnsitz in Deutschland abmeldest, um die unbeschränkte Steuerpflicht zu beenden. Danach solltest Du prüfen, ob zwischen Deutschland und Deinem neuen Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Das hilft Dir, unnötige Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Bei Kapitalerträgen solltest Du Dir ansehen, ob bereits Abgeltungsteuer einbehalten wurde und ob sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt. Die Option auf unbeschränkte Steuerpflicht kann ebenfalls interessant sein, wenn Du hohe absetzbare Kosten hast oder vom Grundfreibetrag profitieren möchtest. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, der sich mit internationalem Steuerrecht auskennt.
Fazit: Beschränkte Steuerpflicht als Chance nutzen
Beschränkte Steuerpflicht klingt zunächst sperrig, kann aber in vielen Fällen ein spannendes Werkzeug zur Steueroptimierung sein. Wenn Du im Ausland lebst, aber weiterhin Einkünfte aus Deutschland erzielst, solltest Du genau wissen, was das für Deine Steuerpflicht bedeutet. Informiere Dich frühzeitig, plane strategisch und hole Dir gegebenenfalls Unterstützung von einem Experten. So kannst Du das Beste aus Deiner internationalen Lebens- und Arbeitssituation herausholen und steuerlich clever agieren.
FAQ – häufige Fragen zur beschränkten Steuerpflicht
Ab wann bist Du beschränkt steuerpflichtig? Sobald Du keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, aber Einkünfte aus Deutschland beziehst.
Musst Du eine Steuererklärung abgeben? In vielen Fällen ja, besonders bei Mieteinnahmen oder Einkünften aus einer Betriebsstätte. Bei Kapitalerträgen oft nicht, weil hier die Steuer schon an der Quelle einbehalten wird.
Was passiert mit Deinem ausländischen Einkommen? Dieses bleibt in Deutschland steuerfrei, wird aber möglicherweise in Deinem Wohnsitzstaat besteuert.
Kannst Du Sonderausgaben oder Kinderfreibeträge absetzen? Nein, das geht nur, wenn Du die Option auf unbeschränkte Steuerpflicht wählst.
Was passiert, wenn Du wieder nach Deutschland ziehst? Dann bist Du wieder unbeschränkt steuerpflichtig und musst Dein Welteinkommen in Deutschland versteuern.