Steuergestaltung: Wie du legal deine Steuerlast dramatisch reduzierst

Monatelang pflegte er Demenz-Kranke, las ihnen vor und betreute sie.

So drastisch hatte sich das Leben Silvio Berlusconis verändert: vom italienischen Ministerpräsidenten, zum Angeklagten, in den Hausarrest und schließlich ins Seniorenheim – als Aushilfe.

Was er verbrochen hat?

Steuerhinterziehung: Statt sie ans Finanzamt zu schicken, hat er 470 Millionen in den Urlaub geschickt, an den weißen Strand der Karibik.

Dort sonnten sie sich in Scheinfirmen und mussten nicht in der Staatskasse schuften.

Und sofort fällt das Wort auf: Steuerhinterziehung.

Genau an diesen Begriff denkst du, wenn man dir verspricht, Steuern zu sparen, und das abseits der üblichen Werbungskosten für den Aktenkoffer, die Berufsbekleidung oder die Handwerker-Rechnung im eigenen Haus.

Dennoch gibt es ein Zauberwort – Steuergestaltung –, das es dir legal erlaubt, deine steuerliche Belastung auf geringe Prozente einzustampfen.

Doch dafür musst du Investor sein, Unternehmer oder angehender Vererbender; Angestellte haben leider weniger Spielraum als fünf Kinder in einer 2-Zimmer-Wohnung.

Wie das Augen-öffnende Konzept der Steuergestaltung funktioniert, erfährst du jetzt an drei spannenden Beispielen:

Steuergestaltung: Wie du deine Steuerlast auf wenige Prozente herunterdrückst

Stift, Taschenrechner und eine Büroklammer
Quelle: Foto von Pixabay von Pexels

Steuergestaltung Beispiel 1: Immobilien-Matroschka – mit GmbH und Holding kaum Steuern auf die Gewinne aus Vermietung und Verpachtung zahlen.

42 Prozent Steuern oder 15,8 Prozent: Wie viel Steuern willst du zahlen? – das hier die Frage, falls du in Immobilien investierst.

Denn der Spitzensteuersatz ist schnell erreicht, solange die Mieteinnahmen sprudeln wie Schweppes im Gin Tonic.

Dann heißt es für dich jährlich 42+, nein, das ist nicht der Altersdurchschnitt einer Ü40-Party, sondern 42 Prozent Grenzsteuersatz plus Soli, plus Kirchensteuer.

So verwandeln sich beispielsweise 200.000 Euro Mieteinnahmen zackig in 115.000 Euro.

Wie kannst du das umgehen und das Geld viel besser nutzen, um weitere Immobilien zu kaufen?

Via Steuergestaltung schlüpfst du einfach in eine andere Steuer-Identität:

Nicht als Privatperson bist du Immobilien-Halter, sondern verstaust das Betongold im Korsett einer Vermögens-verwaltenden GmbH.

Diese Steuer-Identität zahlt lediglich ca. 30 Prozent Steuern, und zwar Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer.

Dann bleiben dir immerhin noch 140.000 €.

Na ja, nicht schlecht, aber…

Halt! Halt!

Das war erst der Anfang; der Hut der Steuergestaltung ist viel tiefer, woraus du weit geringere Prozente zaubern kannst:

Deine GmbH hält ja nur Immobilien, nichts weiter, deshalb greift Paragraph 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.

Und?

Hält deine GmbH NUR Immobilien, entfällt die Gewerbesteuer bis auf den letzten, krümeligen Cent.

Der Steuersatz schrumpft auf 15,8 Prozent – von 200.000 bleiben dir stolze 168.400 €.

Reibe dir dennoch nicht zu früh die Hände. Das Geld ist ja nicht ausgeschüttet und liegt erst einmal brach.

Entnimmst du das Geld nämlich der GmbH (als Privatperson), warten 25 Prozent Kapitalertragssteuer auf dich.

Und auch sie hat ihre zwei Kinder mit gebracht; an ihren Händen baumeln, springen und schlenkern der Soli und die Kirchensteuer.

Dennoch musst du nicht Vater dieser Kinder sein, sondern gründest um die GmbH eine zweite Kapitalgesellschaft: eine Holding-GmbH.

Ihre einzige Aufgabe ist es, die Anteile an der ersten GmbH zu halten – und jetzt schüttest du an die Holding die Gewinne aus.

Dadurch greift Paragraph 8 b Körperschaftsteuergesetz (das sogenannte Schachtelprivileg):

Hält eine Kapitalgesellschaft Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft, zahlt sie, sobald Gewinne ausgeschüttet werden, nur Steuern auf 5 Prozent des Betrages.

So zahlst du insgesamt nicht mehr als 1,5 Prozent Steuern auf die Ausschüttungen.

Das macht nach Adam Ries: 15,8 Prozent Körperschaftssteuer (1. GmbH) + 1,5 Prozent (2. GmbH) = 17,3 Prozent auf 200.000 €.

Mithilfe der Steuergestaltung liegen in der Holding nun 165.400 Euro anstatt der 115.000 als Privatperson.

Und aus diesem Geldsegen von 50.000 kannst du schöpfen, indem du ihn reinvestierst, weitere Immobilien kaufst und dein Vermögen wachsen lässt wie die Bohnenranke im Märchen.

Eine Immobilie in einer Vorstadt
Quelle: Foto von Binyamin Mellish von Pexels

Steuergestaltung Beispiel 2: Erbschaftssteuer? – nicht mit mir!

Sterben ist schon schlimm genug, doch soll noch ein Teil deines Vermögens an den Fiskus gehen?

Das Unternehmen, die Immobilien oder das teure Auto – alles, wofür du jahrelang geschuftet, geackert und geschwitzt hast.

Muss es nicht…

Denn wieder hält dir die Steuergestaltung die Tür auf, damit du ohne drohende Erbschaftssteuer das Leben verlässt.

Wie soll das gehen?

Indem du erneut deine Steuer-Identität wechselst: Du gründest eine Genossenschaft für dich und deine Familie.

Diese Rechtsform vereinigt die GmbH mit einem zusätzlichen Auftrag: Sie muss die sozialen und kulturellen Belange der ordentlichen Mitglieder fördern.

(Du und deine Familie sind die ordentlichen Mitglieder).

Das heißt was?

Du fährst keinen Firmenwagen mehr, sondern ein Genossenschaftsfahrzeug – und das kann die Genossenschaft als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

Ebenso wohnst du ab sofort in einer Genossenschafts-Immobilie (nicht im eigenen Haus) und fährst nicht mehr in den Urlaub – natürlich nicht – du veranstaltest Mitglieder-Reisen, die ebenso als Betriebsausgabe absetzbar sind.

Wie beseitigt das allerdings dein Erbschaftssteuer-Problem?

Ganz einfach: Du verlagerst dein ganzes Vermögen in die Genossenschaft; selbst hältst du nur einen Mitglieds-Anteil (sagen wir 100 €).

Stirbst du nun, vererbst du lediglich die 100 € – auf das restliche Vermögen fällt kein Euro Erbschaftssteuer an.

Und deine Familie und Erben bleiben weiterhin ordentliche Mitglieder der Genossenschaft und ihre sozialen und kulturellen Belange werden weiterhin exzellent gefördert.

Mann überträgt zur Steuergestaltung vertraglich seinen Besitz in eine Genossenschaft
Quelle: Foto von Pixabay von Pexels

Steuergestaltung Beispiel 3: Als Unternehmer Steuern sparen und die Familie einspannen

Zugegeben, zugegeben: Genossenschaft und GmbH sind für viele lebensfern, der Aufwand lohnt sich kaum.

Gibt es nicht noch etwas, das direkt aus dem Leben gegriffen ist und man als Unternehmer direkt umsetzen kann.

Klar, das gibt es: die Kinder.

Durchschnittlich liegen sie dir bis 20 auf der Tasche, sind jedoch wandelnde Steuer-Sparschweine.

Sobald die Nabelschnur durchtrennt ist, gilt für sie Jahr für Jahr der Steuerfreibetrag von fast 10.000 €.

Also 200.000 Euro, bis sie 20 sind.

Warum solltest du diesen Steuerfreibetrag verstreichen lassen – vor allem, wenn er deine eigene Steuerlast kürzen kann wie die Spitzen beim Friseur-Besuch?

Wie soll das gehen?

Schauen wir uns zwei Fälle an:

Fall 1: Minderjährige Kinder

Minderjährige Kinder dürfen zwar nicht aktiv arbeiten, dafür passiv: Bis zum Steuerfreibetrag (2021 sind es 9744 €) zahlen sie keine Steuern.

Und jetzt…?

Jetzt verschaffst du deinem Kind ein passives Einkommen:

Beispielsweise überträgst du ihm Anteile an einer Immobilie, es kassiert dann einen Teil der Miete, und das steuerfrei bis zum Grundfreibetrag.

Dein Kind ist versorgt (Kleidung, Spielzeug…) und du zahlst weniger Steuern.

Andere Möglichkeit: Du schenkst deinem Kind eine gewisse Summe.

Das Geld behält es jedoch nicht, sondern gibt es einer deiner Steuer-Identitäten als Darlehen zurück.

Darauf zahlst du Zinsen (absetzbar von der Steuer) und schon kannst du sinnvoll Geld für dein Kind sparen.

Das ist zugleich der Vorteil zu regulären Unterhaltszahlungen, die nicht von der Steuer absetzbar sind.

Falls 2: Kinder ab 18

Was machst du nun, wenn deine Kinder volljährig sind?

Jetzt stellst du sie aktiv in deinem Unternehmen ein – wie wäre es als Online-Marketer für Facebook 😉?

Ab sofort sind sie Kleinunternehmer und schreiben dir jeden Monat eine Rechnung.

Sie sind versorgt (Wohnen, Kleidung…) und du setzt die Kosten einfach als betriebliche Ausgabe von der Steuer ab.


Natürlich ist dieses unglaubliche Wissen nicht meinem Gehirn entsprungen.

Wie jeder Texter habe ich geklaut, stibitzt und eingesackt – von wem? –, vom Steuergenie Udo Heimann.

Und Udo hat etwas Besonderes für dich vorbereitet:

Jeden Monat veranstaltet er ein kostenloses Webinar, wie Selbstständige, Investoren und Unternehmer gekonnt Steuern sparen können.

Diese vier wichtigen Punkte wirst du erfahren:

  • Wie kannst du 2021 deine Steuerlast halbieren?
  • Mit welchen rechtlichen Strukturen kannst du legal Steuergeld in privates Vermögen umwandeln?
  • Wie kannst du möglichst abgabenfrei Vermögen übertragen (Schenkung, Erbe etc.) ?
  • Wie wird sich die angespannte Wirtschaftslage auf die Steuergesetze in Deutschland auswirken?

Im Anschluss folgt eine ausgiebige Fragerunde, wo du Udo mit all deinen Steuerfragen Löchern kannst.

Also: Willst du dein Geld selbst in die Hand nehmen? Steuerlast in Kapital umwandeln, langfristig Vermögen aufbauen und dem Hamsterrad schneller entkommen als gedacht?

Oder willst du dich Jahr für Jahr über Steuer ärgern, auf die Politik schimpfen und jedes Mal einen Herzinfarkt bekommen, wenn du deine Steuererklärung machst?

Die Wahl liegt bei dir – melde dich hier kostenlos zu Udo Heimanns Live-Webinar „Steuern sparen für Selbstständige, Unternehmer und Investoren“ an und zahle nie wieder zu viel Steuern.

P.S: Das Webinar ist eine Online-Konferenz mit limitierten Plätzen – das heißt: Überlegst du zu lange, könnte dein Platz bereits vergeben sein.

Reserviere dir deshalb deinen kostenfreien Platz und melde dich hier an (Klick).


Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Alles, was du mit diesen Informationen machst, unterliegt allein deiner Verantwortung.

2 Gedanken zu „Steuergestaltung: Wie du legal deine Steuerlast dramatisch reduzierst“

  1. Lebe doch schon lange nicht mehr im doofen, steuerexzessiven Deutschland oder anderem Hochsteuerland. Was da bei Geldhelden als Steuergestaltung angeboten wird ist doch alles nur deutscher Dreck, womit man sowieso nichts zu tun haben will !!

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