Rechtsstreit: Sind Negativzinsen unzulässig?

Noch nie haben die Deutschen so viel gespart wie im letzten Jahr und noch nie wurden sie dafür so bestraft. Mit 4,5 Prozent steht die Inflationsrate im Oktober 2021 so hoch wie zuletzt 1993.

Aus den Niedrigzinsen werden Strafzinsen. Etwa ein Drittel aller Banken erhebt derzeit ein Verwahrentgelt. Das wird teuer – nicht nur für den hartgesottenen Sparfuchs, sondern für jeden von uns, der seinen risikoarmen Vermögensanteil über Bankeinlagen abbildet.

Doch Verbraucherschützer haben nun geklagt: Sind Negativzinsen unzulässig?

Sparen tut weh

Das Geldvermögen der Deutschen ist auf im Jahr 2020 auf ein Rekordhoch von fast sieben Billionen Euro gestiegen.

Demnach lag die Sparquote der Bundesbürger und Bundesbürgerinnen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei über 16 Prozent. Anders ausgedrückt, von 100 EURO wurden 16 EURO zur Seite gelegt.

Ein Grund dafür sind die einschränkenden Maßnahmen des letzten Jahres, die das Geldausgeben in bestimmten Bereichen erschwerten.  

Verglichen mit 2019 sind die Konsumausgaben privater Haushalte um 5,4 Prozent zurückgegangen. Im Gegensatz dazu ist die Sparquote gegenüber dem Vorjahr um den gleichen Betrag gestiegen.

Das angesparte Geldvermögen setzt sich aus Bargeld, Wertpapiere, Bankeinlagen und Ansprüchen gegenüber Versicherungen zusammen. Insbesondere konnte ein Anstieg bei Bargeld und Bankeinlagen verzeichnet werden. 

Ebenso stieg die Zahl der Aktionäre in Deutschland auf den höchsten Stand seit fast 20 Jahren. Nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts (DAI) besaßen etwa 12 Millionen Menschen Anteilsschein von Unternehmen oder Aktienfonds.

Zuletzt erreichten wir dieses Niveau 2001. Nichtsdestotrotz machen Aktien und Fonds nur einen sehr kleinen Teil des Geldvermögens der Privathaushalte aus. Die Deutschen setzen weiterhin auf “Sicherheit” und hohe Liquidität, doch das kostet. 

Geldvermögen der Deutschen ist auf im Jahr 2020 auf ein Rekordhoch von fast sieben Billionen Euro gestiegen

Ein Drittel aller Banken erhebt Negativzinsen

Neben der Inflation wirken sich derzeit die umgangssprachlich bezeichneten “Strafzinsen” auf die Guthaben der Sparer der aus.

Beide Faktoren fungieren momentan als unterschwellige Geldfresser, die durch höhere Kosten dein Vermögen dahinschmelzen lassen.

Während die EZB die stetig steigende Inflationsrate noch als vorübergehendes Phänomen und vor allem als eine durch die Corona-Pandemie hervorgerufene Nebenerscheinung sehen, sind einige Experten anderer Meinung. 

Höhere Verbraucherpreise könnten uns noch über einen längeren Zeitraum hinweg begleiten. Einen Anstieg der Zinsen wird es jedoch auf keinen Fall vor 2023 geben,, so EZB Chefin Christine Lagarde. Wenn sie denn überhaupt kommen.

Somit bleibt der zentrale Leitzins bei seinem seit März 2016 unverändert historisch niedrigem Stand von 0,0 Prozent. 

Der Einlagezins bleibt weiterhin bei minus 0,5 Prozent. Demnach müssen Banken seit Herbst 2019, parken sie überschüssige Mittel bei der EZB, Negativzinsen von 0,5 Prozent jährlich zahlen.

Dabei wird den Banken ein gewisser Freibetrag eingeräumt, der zinsfrei bleibt und sich damit entlastend auswirkt. Die Begründung, diese Kosten nur decken zu können, indem man sie eins zu eins an Kunden:innen weiterreicht, hinkt damit ein wenig.

Nichtsdestotrotz gehen die Sparkasse und immer mehr Banken nun dazu über, ein sogenanntes Verwahrentgelt von ihren Kunden:innen zu verlangen.

Nach deutschem Recht muss nur derjenige Zinsen zahlen, der Schulden hat. Aus diesem Grund verwenden die Banken den Begriff “Verwahrentgelten”. Dieses liegt teilweise sogar schon zwischen 0,55 bis 1,0 Prozent auf deine Einlagen.

Mittlerweile fallen bei über 500 Instituten Negativzinsen auf das Tagesgeld- oder Girokonto an. Weitere werden folgen. Schließlich ist ein Ende der Niedrigzinspolitik nicht in Sicht. Spannend bleibt für den Endkunden weiterhin, ab welcher Summe zusätzliche Zinsen für die Geldverwahrung anfallen. 

Bisher wurden zusätzliche Kosten erst ab einer höheren Summe von 100.000 EURO erhoben. Das dürfte zunächst für mehr als die Hälfte der Bundesbürger:innen irrelevant gewesen sein, liegen deren durchschnittliche Spareinlagen bei um die 50.000 EURO.

Jedoch wurde auch diese Grenze nun durchbrochen und zahlreiche Banken verlangen für eine Gesamteinlage dieser Größenordnung Strafzinsen.

Verbraucherschützer gehen davon aus, dass sich die Obergrenze für zinsfreie Bankeinlagen weiter nach unten bewegen wird. Bei einigen Kreditinstituten werden sogar bereits ab 5.000 EURO Negativzinsen fällig. 

Noch vor kurzem trafen diese Maßnahmen vor allem Neukunden:innen. Zwischenzeitlich sind darüber hinaus immer mehr Bestandskunden:innen von den Regelungen betroffen.

Sie müssen diesen explizit zustimmen. Akzeptieren die Nutzer:innen die neuen Vertragsbedingungen nicht, müssen sie sich darauf einstellen, dass die Kontoverbindungen gekündigt wird.

Unter anderem versuchen die Banken den Verbrauchern und Verbraucherinnen gleichzeitig neue Produkte anzudrehen.

Mit den angebotenen Fonds, Versicherungen und Zertifikaten lassen sich die Verwahrentgelte mitunter umgehen, günstiger wird es durch die jeweiligen Gebühren und Aufschläge dennoch nicht.  

Noch vor kurzem trafen Negativzinsen vor allem Neukunden:innen. Zwischenzeitlich sind darüber hinaus immer mehr Bestandskunden:innen von den Regelungen betroffen. Sie müssen diesen explizit zustimmen. Akzeptieren die Nutzer:innen die neuen Vertragsbedingungen nicht, müssen sie sich darauf einstellen, dass die Kontoverbindungen gekündigt wird. Unter anderem versuchen die Banken den Verbrauchern und Verbraucherinnen gleichzeitig neue Produkte anzudrehen. Mit den angebotenen Fonds, Versicherungen und Zertifikaten lassen sich die Verwahrentgelte mitunter umgehen, günstiger wird es durch die jeweiligen Gebühren und Aufschläge dennoch nicht.  

Zudem werden die neuen Bestimmungen häufig intransparent und unübersichtlich kommuniziert. Zumindest ging es mir so, als ich die geänderten Vertragsbestimmungen durchgegangen bin.

Für mich war auf den ersten Blick aus dem 10-seitigen Dokument nicht klar ersichtlich, welche Änderungen meine Bank denn nun vornimmt und was ich hier eigentlich genau abnicken soll.

Ich kann mir vorstellen, dass ich damit nicht allein bin. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält Strafzinsen auf Tagesgeld- und Girokonto jedoch für beide Kundensegmente für unzulässig.

Gerichtliche Entscheidung: Sind Negativzinsen unzulässig?

Um es kurz zu machen: Laut eines aktuellen Urteils ist das Vorgehen deutscher Geldhäuser unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband konnte mit seiner Klage ein positives Urteil erwirken, nachdem er im Sommer vor dem Landgericht Leipzig gescheitert war.

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Sparda-Bank Berlin die bereits erhobenen Strafbeiträge für Giro- und Tagesgeldkonten nicht mehr verlangen darf.

Diese seien mit der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren und widersprächen den Leitlinien. Die Bank müsse daher das Verwahrentgelt auf eigene Kosten zurückzahlen. 

Zuvor gab es bereits einige Urteile und zahlreiche Klagen der Verbraucherzentralen, die spezifische Fälle von Riester-Verträgen oder Einlagen auf Kontokorrentkonten umfassten. Bisher waren sich die Gerichte nicht immer einig.

Die Frage ist, ob sich das mit dem momentanen Beschluss ändert. Die Sparda-Bank Berlin hat angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, da das Urteil von den bisherigen Rechtsprechungen abweiche.

Die Sparda-Bank hatte sich an die ausdrücklichen Vereinbarungen mit Bestandskunden gehalten und einen Negativzins von 0,5 Prozent auf Girokonten ab Einlagen von 25.000 EURO und auf Tagesgeldkonten ab 50.000 EURO erhoben.

Wie es nun weitergeht und ob alle deutschen Banken und Sparkassen die zuvor geltend gemachten Zusatzkosten für Einlagen zurückzahlen müssen, ist noch unklar. Unstrittig ist, dass das neue Urteil viel Verunsicherung in die Branche bringt.

Sollten sich die Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten tatsächlich als unrechtmäßig herausstellen, drohen hohe Rückzahlungen und Reputationsschäden. Die Kreditinstitute gehen weiterhin davon aus, dass die Verwahrentgelte zulässig sind, wenn diese im Preis- und Leistungsverzeichnis einsehbar sind.

Der VZBV sieht das allerdings anders. Während die Sparda-Bank sich noch über den rechtlichen Rückschlag grämt, laufen Klagen gegen vier weitere Geldhäuser. Um wen es sich dabei genau handelt, ist noch nicht bekannt.

Abzuwarten bleibt, ob die Kreditinstitute in letzter Instanz mit ihrer Definition von Girokonten als “Typenmischvertrag” recht bekommen und damit Gebühren und Zinsen erheben dürfen. 

Gebühren und Zinsen erheben dürfen

Vor allem für Sparkassen ist das Thema kritisch, da diese mit ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag eine Sonderrolle einnehmen.

So sind sie dazu verpflichtet, eine angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungsschichten mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen.

Eine Vereinbarung zwischen dem Sparkassengesetz und der Erhebung von Verwahrentgelten, um Einnahmen zu steigern, ist offensichtlich fragwürdig.        

Was kannst du als Kunde tun?

  • Kommt deine Bank mit Forderung zum Verwahrentgelt auf dich zu, reagiere darauf und suche das Gespräch. Nimm dir die Zeit Verträge gründlich durchzulesen und nur zu unterschreiben beziehungsweise dem zuzustimmen, was du auch wirklich verstehst.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine neue Bank zu suchen und das Konto zu wechseln. Die Wahrscheinlichkeit, dass jedoch auch dort bald Negativzinsen fällig werden, ist hoch. Achte bei einem Wechsel immer auf die Einlagensicherung von 100.000 EURO.
  • Wenn du dazu bereits bist, dich ausreichend informiert hast, kann die Investition in ETFs eine Option für dich sein. Allerdings nur für Kapital, dass du risikobehaftet investieren möchtest. Für die risikoarme Anlage sind ETFs und Aktien nicht geeignet. Der Notgroschen beispielsweise ist ein Sicherheitsanker, der nicht dazu gedacht ist, Rendite zu erbringen.
  • Lass dich unabhängig beraten und nutze die Verbraucherzentrale in deiner Nähe. Eine Übersicht findest du hier: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung

Wie gehst du mit den Negativzinsen um? Schreib es uns gern in die Kommentare! 

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