Warum eine Haftpflicht wichtig ist – Infos zu Zusatzleistungen, Deckungssumme und Selbstbeteiligung

Die Haftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Auch wenn es der Name suggeriert, ist sie nicht verpflichtend. Jeder entscheidet selbst, ob er sie abschließt und welche Leistungen er in Anspruch nimmt. Das bietet gewisse Freiheiten bei der Auswahl des passenden Tarifs, bedeutet aber auch, dass ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Angebote angezeigt ist. 

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Unfälle können passieren. Grundsätzlich ist aber jeder dafür verantwortlich, für den von ihm verursachten Schaden aufzukommen. Je nachdem, was geschehen ist, kann es sich nur um ein paar Euros für ein zerstörtes Smartphone handeln. Die Kosten können aber schnell in die Millionen gehen und so auch Gutverdiener überfordern. Hier greift die private Haftpflicht: Sie übernimmt die Bezahlung aller Schäden, die durch den Versicherungsnehmer an Dritten verursacht worden sind. Wer die richtige Art der Absicherung finden möchte, sollte zunächst wissen, worauf es bei einer Haftpflicht ankommt und welche Unterschiede es gibt. 

Wer braucht unbedingt eine Haftpflichtversicherung?

Jeder, der nicht selbst in der Lage ist, für Schäden in Millionenhöhe aufzukommen, sollte sich eine Privathaftpflicht zulegen, denn im Schadensfall kann sie die Existenz retten. Mit Hinblick auf die Tatsache, dass die Beiträge so gering sind, dass sie oft nur jährlich entrichtet werden, stellt die Versicherung an sich nur eine kleine finanzielle Belastung dar. Hohe Schadensersatzforderungen könnten jedoch den Ruin bedeuten. Deswegen ist eine Haftpflichtversicherung uneingeschränkt allen Personengruppen zu empfehlen. Außerdem ist sie in allen Lebenslagen sinnvoll. Rentner, Arbeitnehmer und Selbstständige sollten sich gleichermaßen um eine entsprechende Absicherung kümmern. 

Studierende müssen sich jedoch in vielen Fällen noch keine Gedanken darum machen. Bis zum Ende ihrer Erstausbildung sind sie üblicherweise weiterhin in der Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert. Dabei ist es meist irrelevant, ob die Kinder noch im Elternhaus wohnen oder ausgezogen sind. Vor Studienantritt sollte das dennoch überprüft werden. Ein Blick in die Unterlagen oder ein kurzer Anruf bei der Versicherung genügen. Nach dem Studium sollten Absolventen schnellstmöglich eine Anschluss-Haftpflichtversicherung abschließen, um einen lückenlosen Schutz genießen zu können. 

Diese Leistungen sollten Teil einer guten Haftpflichtversicherung sein

Die Privathaftpflicht springt nicht nur bei berechtigten Forderungen durch Dritte ein. Diese können aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen, die durch den Versicherungsnehmer verursacht worden sind. Die Haftpflicht wehrt zudem unberechtigte Ansprüche ab und hält Versicherten so den Rücken frei

Personenschäden 

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen durch eine kleine Unachtsamkeit Dritte zu Schaden kommen und Verletzungen erleiden, die einer Behandlung bedürfen. Es kann passieren, dass der Versicherungsnehmer einen Fußgänger mit dem Auto anfährt. Infolgedessen verletzt sich dieser und kann gegebenenfalls nicht mehr arbeiten. Die Krankenversicherung der betroffenen Person wendet sich an den Unfallverursacher und holt sich von diesem die Kosten zurück. Sofern dieser einer Haftpflichtversicherung hat, springt sie ein. Sonst muss er selber zahlen.   

Sachschäden

Beschädigt der Versicherungsnehmer ein teures Kunstwerk in der Wohnung eines Dritten oder wirft er aus Versehen dessen Laptop zu Boden, kann er sich ebenfalls auf seine Haftpflicht berufen. Gefälligkeitsschäden sind aber nicht immer abgedeckt. Auch unter freiem Himmel können Sachschäden passieren. Es genügt schon, zu nah an einem parkenden Auto mit einem Einkaufswagen vorbeizugehen und den Lack zu beschädigen. 

Vermögensschäden

Führt das Verhalten des Versicherungsnehmers zu einem finanziellen Verlust bei einer dritten Person, ist von einem Vermögensschaden die Rede. Dieser folgt in einigen Fällen aus einem Sachschaden. Bei Freiberuflern wie Ärzten, Anwälten oder Steuerberatern kann eine Fehlberatung Ursache für einen Vermögensschaden sein. Sie müssen sich deswegen mit einer sogenannten Berufshaftpflicht absichern. 

Zusatzleistungen individuell auf den eigenen Bedarf abstimmen

Auch wenn die Privathaftpflicht für zahlreiche Schäden aufkommt, die durch den Versicherungsnehmer verursacht worden sind, deckt sie längst nicht alle Situationen ab. Ausgenommen sind häufig die folgenden Leistungen:  

  • Gefälligkeitsschäden: Sie entstehen beispielsweise, wenn der Versicherte einer befreundeten Person oder einem Familienmitglied bei Renovierungsarbeiten hilft und dabei einen Schaden verursacht, weil ihm die Bohrmaschine auf das Parkett fällt. 
  • Schlüsselverlust: Wer zur Miete wohnt und seinen Schlüssel verliert, muss oft hohe Kosten tragen, weil in einigen Fällen die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. Das lässt sich mit der richtigen Zusatzleistung und einer geringen jährlichen Beitragssteigerung vermeiden.  
  • Deliktunfähige Kinder: Im Bereich des Straßenverkehrs sind damit Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gemeint. Sie tragen also keine Verantwortung für die Schäden, die sie verursachen. Infolgedessen kann die geschädigte Person keinen Schadenersatz fordern. Ausnahmen gelten nur, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Außerhalb des Straßenverkehrs gelten Kinder bis sieben Jahre als deliktunfähig. 
  • Mietsachschäden: Wer zur Miete wohnt, in die Wand bohrt und ein Kabel trifft, muss die Kosten für den Elektriker tragen – es sei denn, er kann eine Privathaftpflicht mit Absicherung von Mietsachschäden vorweisen.
  • Haustiere: Tierhalter sind für die Schäden verantwortlich, die Ihre Haustiere verursachen. Kleintiere können in vielen Tarifen mitversichert werden. Allerdings sind größere Tiere wie Hunde oder Pferde in der Regel ausgenommen. Für die gibt es eigene Haftpflichtversicherungen. 

Nicht alle dieser Leistungen sind für alle Versicherungsnehmer von Interesse. Wer kinderlos ist, braucht auch keine Absicherung deliktunfähiger Kinder. Die Abdeckung von Mietsachschäden ist hingegen für Menschen, die im Eigentum leben, zweitrangig. Gegebenenfalls kann sie aber dennoch sinnvoll sein, denn oft werden damit auch Kosten erstattet, die durch Schäden in Ferienwohnungen entstehen. Hier gilt es also immer individuell abzuwägen, um denjenigen Tarif zu wählen, der finanziell gesehen am vorteilhaftesten ist. 

Die passende Deckungssumme auswählen

Die Verbraucherzentrale rät zu einer Mindest-Deckungssumme von 10 Millionen Euro. Im besten Fall sollten aber bis zu 50 Millionen vereinbart werden, schließlich kann es passieren, dass mehrere Leute in einen Unfall verwickelt werden. Alle Kosten, welche die Deckungssumme überschreiten, werden von der Versicherung nicht bezahlt. Sie müssen dementsprechend vom Versicherungsnehmer beglichen werden. 

Welche Details sollten beim Vertragsabschluss beachtet werden?

Verträge für Privathaftpflichtversicherungen können mittlerweile schnell und unkompliziert mit wenigen Mausklicks online abgeschlossen werden. Auch wenn es sich um eine Standardversicherung handelt, sollte sie nicht unbedacht gewählt werden, denn wer ein paar Kriterien beachtet, kann hinterher viel Geld sparen

Anzahl der Versicherten

Singles schließen üblicherweise nur für sich allein eine Haftpflicht ab. Wenn Sie einen Partner finden und mit ihm zusammenziehen, verbleiben oft beide in ihrer Versicherung. Dabei können sie eigentlich in einen Paar-Tarif wechseln und in vielen Fällen Geld sparen. Überdies gibt es Familienversicherungen, in denen beide Elternteile sowie alle deliktfähigen Kinder abgedeckt sind. Auch Stiefkinder werden bei vielen Versicherungsanbietern mitversichert. 

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung wird auch als Selbstbehalt bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen festen Betrag, den der Versicherungsnehmer bereit ist, selbst zu zahlen. Dieser wird von beiden Vertragsparteien vorher festgelegt und kann zum Beispiel bei 500 Euro liegen. Alle Schadensfälle, die unter diesem Betrag liegen, werden also nicht von der Versicherung, sondern vom Versicherten getragen. Liegen die Kosten für den Schaden darüber, zahlt der Versicherungsnehmer den Selbstbehalt und die Versicherung den Differenzbetrag. Das hat den Vorteil, dass die jährlichen Beiträge deutlich geringer ausfallen, da die Versicherung nicht befürchtet, ständig für kleinere Schäden aufkommen zu müssen. 

Beitragshöhe

Der Selbstbehalt ist aber nicht der einzige Faktor, der die Beitragshöhe beeinflusst. Sie hängt von der jeweiligen Deckungssumme, den gewählten Zusatzleistungen und vom Familienstand beziehungsweise vom Tarif ab. Bei vielen Anbietern ist außerdem die jährliche Zahlweise günstiger. Sollte es zum Schadensfall kommen, kann es passieren, dass der Beitrag angehoben wird. 

Kündigungsfrist

Haftpflichtversicherungen werden in der Regel über einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen. Drei Monate vor Ende der Vertragszeit kann gekündigt werden. Wenn das nicht geschieht, verlängert sich die Privathaftpflicht automatisch um ein weiteres Jahr. Wer einen Wechsel plant, um in Zukunft Geld zu sparen oder einen attraktiveren Tarif zu nutzen, sollte die Kündigungsfristen bei seiner aktuellen sowie bei der neuen Haftpflicht im Auge behalten. Gründe für eine Kündigung können eine zu niedrige Deckungssumme oder gestiegene Beitragssätze sein. Auch für eine längere Reise ist ein Wechsel oft angebracht.  

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